Irakisches Ehepaar klagte vergebens.
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat in einem bedeutenden Urteil die Klage eines irakischen Ehepaares auf umfassende Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt. Diese Entscheidung erging nachdem das Ehepaar, dessen Asylantrag in Schweden abgelehnt worden war, nach Sachsen-Anhalt reiste und später aus Angst vor einer Abschiebung ins Kirchenasyl in Bremen ging.
Die Ablehnung der Ansprüche des Ehepaares basierte auf der Tatsache, dass sie ihre vorgesehene Unterkunft in Sachsen-Anhalt verlassen hatten, um im Kirchenasyl Schutz zu suchen. Gemäß dem Dublin-III-Verfahren hätten sie eigentlich nach Schweden zurückgeführt werden müssen. Offensichtlich versuchten die Eheleute, dies durch ihren Aufenthalt im Kirchenasyl zu verhindern. Als Konsequenz wurden sämtliche Ansprüche auf Sach- oder Geldleistungen verworfen. Personen, denen die Kirche Asyl gewährt, müssen eigenständig finanziert werden.
Die Eheleute argumentierten vor Gericht, dass der Lebensunterhalt nicht dauerhaft durch die Kirche sichergestellt werden könne. Trotzdem wies der zuständige Landkreis in Sachsen-Anhalt alle Ansprüche zurück, und auch das Sozialgericht Bremen entschied gegen die Iraker. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat diese Entscheidungen nun bestätigt.
Die Richter waren der Meinung, dass die Eheleute nicht ausreichend begründen konnten, warum sie nicht in Sachsen-Anhalt leben könnten. Die Möglichkeit einer Abschiebung nach Schweden sei kein ausreichender Grund. Das Gericht gewährte ihnen lediglich die Übernahme von Reisebeihilfe – Reise- und Verpflegungskosten – für die Rückkehr nach Sachsen-Anhalt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Fälle von Kirchenasyl rapide zugenommen. Im Jahr 2020 waren es noch etwa 500 Personen, während die Zahl mittlerweile auf über 2.000 angestiegen ist. Seit 2017 konnten insgesamt 6.000 Personen nicht abgeschoben werden. Diese Statistiken verdeutlichen den wachsenden Einfluss des Kirchenasyls auf die Abschiebungspolitik in Deutschland.
Die steigende Anzahl von Kirchenasylfällen hat dazu geführt, dass immer mehr Kommunen unter der Last der Massenmigration zusammenbrechen.
Die finanziellen Belastungen, die sich aus dem Kirchenasyl ergeben, sind erheblich. Dennoch gibt es bisher keine genauen Angaben darüber, wie hoch die jährlichen Kosten sind. Diese Kosten würden, falls sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes anfallen, von den Bundesländern getragen. Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern kann von Bundesland zu Bundesland variieren und liegt zwischen etwa 1.800 Euro und 7.400 Euro monatlich.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner kritisiert das Kirchenasyl scharf und sieht darin eine Gefahr für den Rechtsstaat. Er betont, dass das Kirchenasyl kein anerkanntes Rechtsinstitut in der geltenden Rechtsordnung ist und keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzt. Es handelt sich seiner Meinung nach um eine rechtsstaatsfremde Widerstandshandlung gegen den ordnungsgemäßen Vollzug des Aufenthaltsrechts. Brandner betont die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und lehnt das Institut des Kirchenasyls als Umgehung des Rechtsstaats ab. Er fordert, dass diese Praxis beendet wird, da sie den Rechtsstaat untergräbt.