BGH stärkt Rechte von Bankkunden bei Gebühren

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19 hours ago

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kunden können Gebühren, denen sie nie ausdrücklich zugestimmt haben, auch nach langer Zeit zurückfordern. Dieses Urteil betrifft viele, da zahlreiche Banken und Sparkassen ihre Gebühren in den letzten Jahren erhöht haben.

Hintergrund: Unzulässige Preiserhöhungen

Schon 2021 entschied der BGH, dass Banken und Sparkassen bei Gebührenerhöhungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Das bisherige Vorgehen, bei dem Stillschweigen als Zustimmung gewertet wurde, wurde für unzulässig erklärt. Jetzt ging es in Karlsruhe um die Frage, wie lange Kunden unrechtmäßig erhobene Gebühren rückwirkend zurückfordern können.

Der Fall

Ein Sparkassenkunde klagte, weil er ab 2018 Gebühren für sein zuvor kostenloses Girokonto zahlen musste, ohne dass er aktiv zugestimmt hatte. Erst 2021 legte er Widerspruch ein und forderte die Rückerstattung der Gebühren. Während die Vorinstanz seine Klage wegen einer dreijährigen Verjährungsfrist abwies, hob der BGH dieses Urteil auf. Die Richter entschieden, dass die Sparkasse das Geld zurückzahlen müsse, da die Fristregelung aus anderen Bereichen, wie etwa Energielieferungsverträgen, hier nicht anwendbar sei.

Auswirkungen für Kunden

Das Urteil gibt Kunden neuen Anlass, ihre Bankverträge zu überprüfen. Gebühren, die ohne Zustimmung erhoben wurden, können jetzt auch nachträglich beanstandet werden. Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont: „Grundsätzlich dürfen Banken für Girokonten Gebühren verlangen.“ Doch bei Preiserhöhungen müssen die Bedingungen klar und kundenfreundlich sein.

Umgang mit höheren Gebühren

Kunden haben drei Optionen: die höheren Gebühren akzeptieren, den Vertrag kündigen oder die Zustimmung verweigern. Letzteres kann jedoch zu einer Kündigung durch die Bank führen, die dabei eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten muss.

Für viele lohnt sich ein Blick auf alternative Kontomodelle. Einige Banken bieten Basis-Konten mit begrenzten Buchungen oder umfassendere Konten mit Extras wie einer Kreditkarte an. Ein Wechsel des Modells könnte Kosten sparen.

Niedrige Rückforderungsquote

Trotz der verbraucherfreundlichen Urteile hat bislang nur ein geringer Teil der Kunden gehandelt. Laut einer Umfrage von Verivox haben nur 11 Prozent der Bankkunden zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert, obwohl 40 Prozent eine Preissteigerung bei ihrem Girokonto bemerkt haben. Das neue Urteil dürfte weitere Kunden motivieren, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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