Der bekannte Schuhhersteller Birkenstock hat im Rechtsstreit mit Aldi um das Design einer Sandale eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Birkenstock hatte gegen Aldi Klage eingereicht, da der Discounter angeblich mit einem Produkt in seinem Sortiment das Designrecht des Unternehmens verletzt habe.
Umfangreiche Forderungen von Birkenstock
Birkenstock hatte nicht nur auf eine Unterlassung gepocht, sondern auch umfangreiche Ansprüche geltend gemacht. Zu den Forderungen gehörten neben dem Verbot der fraglichen Sandale auch Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Schadensersatzfeststellungen. Außerdem verlangte das Unternehmen den Rückruf und die Vernichtung der betroffenen Produkte sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Im Fokus der Klage stand eine Sandale mit großer Schnalle, die nach Auffassung von Birkenstock eine Verletzung ihres Designs darstellte.
Gericht folgt der Argumentation nicht
Das Oberlandesgericht schloss sich jedoch nicht der Argumentation des Schuhherstellers an. Das Gericht sah in der Sandale von Aldi keine Verletzung der Designrechte von Birkenstock. “Die Entscheidung der Vorinstanz wurde vollumfänglich bestätigt”, erklärte der Sprecher des Gerichts. Lediglich bei der Aufteilung der Verfahrenskosten gab es geringfügige Änderungen zugunsten von Aldi.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil markiert einen weiteren Rückschlag für Birkenstock in einem Rechtsstreit, der über die Grenzen der Branche hinaus Beachtung findet. Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, Designrechte gegen große Discounter durchzusetzen, die in der Regel mit einer breiten Produktpalette agieren. Der Ausgang könnte zudem Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
Reaktionen der Beteiligten
Weder Aldi noch Birkenstock äußerten sich unmittelbar nach der Entscheidung ausführlich. Es bleibt abzuwarten, ob Birkenstock weitere rechtliche Schritte in Betracht zieht oder das Urteil akzeptiert. Branchenexperten sehen die Entscheidung des Gerichts als deutliches Zeichen dafür, dass der Schutz von Designrechten stärker begründet werden muss, um vor Gericht Bestand zu haben.
Mit diesem Urteil dürfte sich der Wettbewerb zwischen Markenherstellern und Discountern weiter verschärfen. Unternehmen wie Birkenstock stehen vor der Herausforderung, ihre Designs und Markenidentität in einem zunehmend hart umkämpften Markt zu verteidigen.