Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesländer die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Deutschen Fußballliga (DFL) und den Veranstaltern in Rechnung stellen dürfen. Diese Entscheidung könnte eine weitreichende Signalwirkung auf andere Bundesländer haben.
Gebührenpflicht bei Hochrisikospielen
Bereits 2014 führte die Hansestadt Bremen als erstes Bundesland eine Regelung ein, nach der die Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen, die mit einem hohen Risiko für Gewalt einhergehen, die zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze tragen müssen. Hochrisikospiele, bei denen mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern zu rechnen ist, fallen unter diese Regelung. In der Saison 2022/2023 wurden in den ersten beiden Ligen insgesamt 52 solcher Spiele registriert.
Verfassungsrechtlich legitim
Die DFL hatte gegen die Regelung geklagt und argumentierte, dass die Kostenbeteiligung verfassungswidrig sei. Doch das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück. Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte: „Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müsste.“ Es sei legitim, die Kosten auf jene zu verlagern, die sie verursachen und wirtschaftlich von den Veranstaltungen profitieren.
Der Fußball generiert jährlich Milliardenumsätze, und die Veranstalter seien die Hauptnutznießer des erhöhten Polizeieinsatzes, ohne den Spiele in diesem Umfang nicht möglich wären. In der Saison 2023/2024 wurden in der ersten und zweiten Bundesliga rund 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden benötigt, was Kosten in Millionenhöhe verursacht hat, die bislang vollständig von Steuerzahlern getragen wurden.
Millionenforderungen an die DFL
Der erste Gebührenbescheid aus Bremen betraf ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 und belief sich auf etwa 425.000 Euro. Inzwischen summieren sich die Gebührenforderungen auf über drei Millionen Euro, von denen die DFL nur teilweise und unter Vorbehalt gezahlt hat. Nach mehreren Gerichtsinstanzen, darunter das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wurde die Kostenbeteiligung schließlich als rechtmäßig bestätigt.
Signalwirkung für andere Bundesländer
Bremen ist bisher das einzige Bundesland, das diese Gebühren erhebt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte jedoch andere Länder ermutigen, ähnliche Regelungen einzuführen. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, eine Kostenbeteiligung der Veranstalter prüfen zu wollen, warteten jedoch auf die Entscheidung aus Karlsruhe.
Mit diesem Urteil wird eine langjährige Debatte über die Finanzierung der Polizeikosten bei Hochrisikospielen entschieden. Es stärkt die Position der Bundesländer und könnte zu einer finanziellen Entlastung der Steuerzahler führen. Gleichzeitig setzt es einen wichtigen Impuls für eine gerechtere Verteilung der Kosten in einem milliardenschweren Geschäftsfeld.