Neue Regelungen im Februar: Löhne, KI und Verbraucherschutz

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6 hours ago

Der Februar bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher und Arbeitnehmer. Von höheren Löhnen für Landesbeschäftigte bis hin zu strengeren Regeln für Künstliche Intelligenz und den Umweltschutz gibt es viele Änderungen. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen.

Mehr Lohn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Ab dem 1. Februar erhalten Landesbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung von 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikanten profitieren ebenfalls und bekommen monatlich 50 Euro mehr.

Briefwahl für Deutsche im Ausland
Deutsche Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, können sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eintragen lassen. Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Wer vorübergehend im Ausland ist und in Deutschland gemeldet bleibt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, muss jedoch Briefwahlunterlagen separat beantragen.

Neue Vorschriften für Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Februar müssen neu angeschlossene Photovoltaikanlagen im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Zerez) eingetragen werden. Die Maßnahme soll Bürokratie abbauen und die Systemstabilität im Stromnetz verbessern. Zudem sinkt ab diesem Datum die Vergütung für eingespeisten Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Mehr Sicherheit im Netz – Safer Internet Day
Am 11. Februar findet der „Safer Internet Day“ statt, der sich dem Schutz vor Desinformation und Betrug im Netz widmet. Das Schwerpunktthema 2025 lautet: „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz“. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche für die Risiken im Internet zu sensibilisieren.

Neue Maßnahmen gegen Geldwäsche im Immobilienbereich
Ab dem 17. Februar tritt eine neue Verordnung zur Geldwäschebekämpfung in Kraft. Berufsgruppen wie Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen Barzahlungen über 10.000 Euro melden. Verstöße können zur Anzeige bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen führen.

Strengere Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Unternehmen müssen ab dem 2. Februar sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Tools geschult sind. Die Schulungen sollen über Risiken und ethische Aspekte aufklären. Zudem ist die Nutzung von KI-Systemen untersagt, die gegen europäische Werte verstoßen, etwa solche, die Menschen nach sozialem Status bewerten oder Emotionen manipulieren.

Neue Grenzwerte für Schadstoffe in Kosmetika
Kosmetikprodukte mit den hautaufhellenden Substanzen Alpha-Arbutin und Beta-Arbutin unterliegen ab dem 1. Februar strengeren Grenzwerten. Diese Stoffe können im Körper in Hydrochinon umgewandelt werden, das als potenziell krebserregend gilt. Produkte, die die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in den Handel gelangen.

Elektronische Patientenakte startet bundesweit
Nach einem erfolgreichen Testlauf in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens soll ab dem 15. Februar die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt werden. Die endgültige Entscheidung über den Start hängt von den Ergebnissen der Testphase ab.

Beschränkungen für Hecken- und Baumschnitt
Ab dem 1. März sind starke Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken und Bäumen verboten, um brütende Vögel zu schützen. Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt, sollten aber mit Rücksicht auf bestehende Nester durchgeführt werden.

Diese neuen Regelungen betreffen Verbraucher, Unternehmen und den öffentlichen Dienst gleichermaßen und sollen mehr Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz gewährleisten.

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