EuGH-Urteil: Mehr Transparenz bei Bonitätsbewertungen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das die Transparenz von Bonitätsauskünften erheblich verbessern soll. Verbraucher haben künftig das Recht, genaue Einblicke in die Berechnung ihrer Bonitätsbewertung zu erhalten. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Bürger gegenüber Auskunfteien wie der Schufa.

Mehr Nachvollziehbarkeit bei Bonitätsscores

Bonitätsbewertungen, auch Scores genannt, dienen Unternehmen als Grundlage, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten. Banken, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler greifen auf diese Werte zurück, um Risiken bei Vertragsabschlüssen einzuschätzen. Doch bislang war unklar, wie genau diese Bewertungen zustande kommen.

Der EuGH stellte nun klar: “Die betroffene Person hat das Recht zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam.” Eine einfache Angabe des Algorithmus sei nicht ausreichend, vielmehr müsse verständlich offengelegt werden, welche Daten in die Berechnung einfließen und welche Faktoren das Ergebnis beeinflussen.

Rechtsstreit führte zur Entscheidung

Das Urteil basiert auf einem Rechtsstreit in Österreich. Eine Kundin hatte gegen einen Mobilfunkanbieter geklagt, der ihr aufgrund einer unzureichenden Bonitätsbewertung keinen Vertrag gewährte. Da die Schufa ihre genaue Berechnungsweise nicht offengelegt hatte, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Zentrale Frage war, ob die bisherige Praxis der Auskunfteien mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Der EuGH entschied zugunsten der Verbraucher: Bonitätsauskünfte müssen so gestaltet sein, dass betroffene Personen nachvollziehen können, warum ihr Score positiv oder negativ ausfällt.

Reaktionen auf das Urteil

Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung als „Meilenstein im Verbraucherschutz“. Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentrale betonte: „Verbraucher können nun eine nachvollziehbare Erklärung mit Informationen zu den genutzten Kriterien und deren Gewichtung erwarten.“

Allerdings warnen Verbraucherschützer, dass mehr Transparenz allein nicht ausreicht, um strukturelle Benachteiligungen zu verhindern. Sie fordern, dass Bonitätsscores nur auf tatsächlich relevanten Zahlungserfahrungen basieren und diskriminierende Faktoren ausgeschlossen werden.

Schufa sieht kaum Handlungsbedarf

Die Schufa selbst reagierte positiv auf das Urteil, sieht aber keine wesentlichen Änderungen für ihre Praxis. Laut einer Mitteilung erfülle man die neuen Anforderungen bereits, da die Schufa nach eigenen Angaben stets bemüht sei, ihre Bewertungen für Verbraucher verständlich zu gestalten.

Mehr Transparenz für Verbraucher, aber offene Fragen bleiben

Das EuGH-Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt für den Schutz der Verbraucherrechte dar. Die Berechnung von Bonitätsbewertungen muss offen und nachvollziehbar sein, sodass Betroffene ihre Kreditwürdigkeit besser einschätzen können.Ob sich daraus konkrete Änderungen in der Praxis ergeben, bleibt jedoch abzuwarten – insbesondere, ob die Schufa ihre Offenlegungspraxis tatsächlich anpasst oder weiterhin nur allgemeine Erklärungen liefert. Verbraucher und Verbraucherschützer werden genau beobachten, wie sich die neue Regelung in der Realität auswirkt.

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