Deutschland muss Millionenstrafe an EU zahlen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Strafe von 34 Millionen Euro gegen Deutschland verhängt. Der Grund: Die Bundesrepublik hat die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern nicht rechtzeitig umgesetzt. Neben Deutschland wurden auch Tschechien, Ungarn, Luxemburg und Estland zu Strafzahlungen verurteilt.

Verspätete Umsetzung führt zu Sanktionen

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern wurde bereits 2019 verabschiedet. Bis Mitte 2021 hätten alle Mitgliedsstaaten sie in nationales Recht überführen müssen. Während der Bundestag in Deutschland das entsprechende Gesetz verabschiedete, verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung. Dies führte dazu, dass das Gesetz erst nach einer Verzögerung von zwei Jahren, im Juli 2023, in Kraft trat. Die EU-Kommission verklagte daraufhin Deutschland vor dem EuGH, der nun die finanzielle Sanktion verhängte.

Auch andere Länder betroffen

Nicht nur Deutschland war mit der Umsetzung zu langsam. Der EuGH verhängte ebenfalls Strafen gegen Tschechien (2,3 Millionen Euro), Ungarn (1,75 Millionen Euro) sowie Luxemburg und Estland (jeweils bis zu 500.000 Euro). Bereits im April 2024 wurde Polen wegen derselben Verzögerung sanktioniert.

Bedeutung von Whistleblowern

Whistleblower sind Personen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Sie machen geheime oder illegale Vorgänge publik – oft mit erheblichen persönlichen Risiken. Der Geschäftsführer des Vereins Whistleblower-Netzwerk, Kosmas Zittel, betonte: „Schaden nehmen Whistleblower fast immer – beruflich oder privat, gesundheitlich oder finanziell.“ Sein Verein fordert, die eingenommenen Strafzahlungen in einen Unterstützungs- und Kompensationsfonds für geschädigte Hinweisgeber fließen zu lassen.

Hintergrund der EU-Richtlinie

Die EU hatte die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber nach mehreren bedeutenden Skandalen beschlossen. Fälle wie das Facebook-Datenleck oder die Panama Papers wurden durch Whistleblower bekannt und führten zu umfangreichen Untersuchungen. Die neuen EU-Vorgaben sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber nicht gezwungen sind, sich zuerst an interne Stellen zu wenden. Stattdessen können sie den Meldeweg frei wählen. Geschützt werden sie vor Repressalien, insbesondere in Bereichen wie Geldwäsche, Datenschutz, Steuervermeidung, Produktsicherheit und Umweltschutz.

Folgen der verspäteten Umsetzung

Die Strafen zeigen, dass die EU-Kommission verstärkt auf die Einhaltung ihrer Richtlinien pocht. Kritiker werfen Deutschland vor, zu lange für die Umsetzung benötigt zu haben. Die finanzielle Sanktion von 34 Millionen Euro unterstreicht, dass Verstöße gegen EU-Vorgaben nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ob Deutschland aus dieser Verzögerung Konsequenzen zieht, bleibt abzuwarten.

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