Ein nicht-binärer Passagier aus Berlin hat die Fluggesellschaft Ryanair verklagt, weil er sich bei der Onlinebuchung eines Tickets nicht korrekt angesprochen fühlte. In dem Buchungssystem standen lediglich die Optionen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ zur Verfügung – eine Auswahl, die der Kläger als diskriminierend empfindet.
Keine Buchung ohne Geschlechtszuordnung
René_ Rain Hornstein, der weder als Mann noch als Frau identifiziert werden möchte, wollte bereits im Oktober 2021 einen Flug von Berlin nach Gran Canaria buchen. Doch ohne die Angabe einer der vorgegebenen Anreden war eine Buchung nicht möglich. Hornstein sieht darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und fordert auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Anpassung des Buchungssystems.
„Ich wurde gezwungen, eine Identität anzunehmen, die nicht meiner entspricht“, erklärte Hornstein gegenüber der Presse. Die Wahl einer nicht passenden Anrede sei eine „erhebliche persönliche Belastung“.
Ryanair weist Vorwürfe zurück
Die Fluggesellschaft sieht die Klage kritisch und warnt vor den möglichen Folgen eines Urteils gegen sie. Laut Ryanairs Anwalt hätte ein solcher Entscheid weitreichende Konsequenzen, da die geschlechtsspezifischen Anredeoptionen nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern weltweit üblich seien.
Zusätzlich argumentiert Ryanair, dass der Kläger in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiterhin Flüge mit der Airline nach Gran Canaria gebucht habe – obwohl sich an der Auswahl der Anrede nichts geändert habe. Dies stelle die Glaubwürdigkeit der Klage infrage.
Diskriminierung oder Standardprozedur?
Die Diskussion um geschlechtsneutrale Anredeoptionen ist nicht neu. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Systeme an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Einige Fluggesellschaften, Banken und Behörden bieten inzwischen eine dritte Option wie „Divers“ oder verzichten ganz auf Anreden in ihren Formularen.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte richtungsweisend sein: Sollte das Gericht zugunsten des Klägers entscheiden, müssten möglicherweise zahlreiche Unternehmen ihre Buchungssysteme überarbeiten. Wann ein Urteil fällt, ist derzeit noch unklar.