Anklage gegen Klimaaktivisten: Letzte Generation unter Druck

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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen fünf frühere Mitglieder der Letzten Generation erhoben. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Damit steht erstmals die Frage im Raum, ob der Klimaaktivismus der Gruppe strafrechtlich als organisierte Kriminalität eingestuft werden kann.

Ermittlungen und Razzien sorgen für Debatten

Bereits im Mai 2023 hatten die Behörden mit bundesweiten Razzien gegen die Gruppe für Aufsehen gesorgt. Damals durchsuchten 170 Polizisten insgesamt 15 Objekte in sieben Bundesländern. Besonders umstritten war die vorübergehende Abschaltung der Website der Letzten Generation, auf der stattdessen der Satz prangte: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar.“

Neben Wohnungsdurchsuchungen wurden auch Telefongespräche abgehört – darunter die Pressehotline der Gruppe. Journalist*innen und Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Vorgehen als Angriff auf die Versammlungs- und Pressefreiheit.

Schwere Vorwürfe – lange Haftstrafen möglich

Sollte das Gericht die Klimaaktivisten tatsächlich als kriminelle Vereinigung einstufen, drohen den führenden Mitgliedern hohe Strafen:

  • Bis zu fünf Jahre Haft für Beteiligte
  • Bis zu zehn Jahre Haft für mutmaßliche Rädelsführer

Entscheidend für eine Verurteilung ist der Nachweis, dass die Aktivitäten der Letzten Generation gezielt auf Straftaten ausgerichtet waren. Dazu zählt unter anderem Nötigung, insbesondere durch Straßenblockaden.

Carla Hinrichs, eine ehemalige Sprecherin der Gruppe, weist den Vorwurf entschieden zurück: „Wir sind als Gruppe ja primär auf die Aufklärung der Gesellschaft über die Klimakrise ausgerichtet.“

Politische Reaktionen und gesellschaftliche Spaltung

Während die Justiz nun über die strafrechtliche Einstufung der Gruppe entscheiden muss, ist die politische Debatte bereits in vollem Gange.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kritisierte die bundesweite Razzia scharf und bezeichnete sie als „völlig absurd“. Amnesty International sprach von einem „Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest“.

Die bayerischen Ermittler verteidigen ihr Vorgehen mit dem Argument, dass sich die Letzte Generation bewusst über Gesetze hinweggesetzt habe. Auch das Landgericht München I scheint dieser Argumentation nicht abgeneigt zu sein – bisher wurden die Maßnahmen als rechtmäßig eingestuft.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Anklage Bestand hat – oder ob der Staat hier ein Exempel an Klimaaktivisten statuieren will.

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