6 days ago

Gericht weist Verfassungsbeschwerde ab

Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen – das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern zurückgewiesen. Laut dem Gericht besteht weiterhin ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Wiedervereinigung, weshalb die Erhebung der Abgabe nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

„Eine Ergänzungsabgabe darf nicht unbegrenzt erhoben werden“, stellte das Gericht klar. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die finanzielle Lage regelmäßig zu überprüfen. Sollte der festgestellte Mehrbedarf entfallen, könnte die Abgabe verfassungswidrig werden.

Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um die finanziellen Lasten der deutschen Wiedervereinigung abzufedern. Ursprünglich galt er für alle Steuerzahler, doch seit 2021 zahlen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Einkommenssteuerpflichtigen sowie Unternehmen. Die Abgabe beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer und wird zusätzlich auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben.

FDP-Politiker argumentierten mit Ungleichbehandlung

Die klagenden FDP-Abgeordneten, darunter der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, argumentierten, dass der Solidarpakt zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland bereits 2019 ausgelaufen sei. Damit sei die ursprüngliche Begründung für die Abgabe entfallen. Zudem entstehe eine ungerechte Belastung, da nur noch Besserverdiener zur Zahlung verpflichtet sind.

Die Bundesregierung hingegen verweist auf ein Gutachten aus dem Jahr 2020, das einen weiteren Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung bestätigt. Auch der Bundesfinanzhof hatte den Soli bereits als verfassungsgemäß eingestuft.

Finanzielle Bedeutung für den Staatshaushalt

Für den Bundeshaushalt ist der Solidaritätszuschlag eine wesentliche Einnahmequelle. Im laufenden Jahr sind 12,75 Milliarden Euro aus dem Soli fest eingeplant. Eine Abschaffung hätte den Finanzplan des Bundes erheblich belastet.

Ein anderslautendes Urteil hätte möglicherweise zur Rückzahlung bereits erhobener Beiträge geführt. Seit 2020 wären das insgesamt rund 65 Milliarden Euro gewesen – eine Summe, die den Haushalt zusätzlich unter Druck gesetzt hätte.

Kein Ende des Soli in Sicht

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form bestehen. Die Debatte über eine vollständige Abschaffung ist jedoch nicht beendet. Während die Bundesregierung weiterhin auf den fortbestehenden Finanzierungsbedarf verweist, sehen Kritiker darin eine ungerechtfertigte Zusatzbelastung für Gutverdiener und Unternehmen.

Ob der Soli langfristig Bestand hat, wird davon abhängen, ob sich die finanzielle Lage des Bundes so verändert, dass eine weitere Erhebung nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Bis dahin bleibt der Zuschlag ein fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts.

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