Verfassungsschutz zieht Bewertung der AfD zurück

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AfD wieder als Verdachtsfall eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst zurückgenommen. Künftig wird die Partei erneut nur als Verdachtsfall geführt. Dies geht aus einer schriftlichen Erklärung des Amtes hervor, die im Zusammenhang mit einem laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln veröffentlicht wurde.

Juristische Auseinandersetzung führte zu Rücknahme

Die AfD hatte zuvor einen Eilantrag gegen die Hochstufung eingereicht. Im laufenden Verfahren verpflichtete sich das BfV, die entsprechende Pressemitteilung von der eigenen Website zu entfernen und die Partei nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen – zumindest bis zur Entscheidung des Gerichts.

„Das Bundesamt hat keine Rechtspflichten anerkannt,“ betonte das Gericht ausdrücklich. Die Maßnahme sei eine „taktische Stillhaltezusage“, um einer gerichtlichen Untersagung zuvorzukommen.

Vergleich zum Verfahren aus dem Jahr 2021

Ein ähnlicher Fall hatte sich bereits im Jahr 2021 ereignet, als das Bundesamt die AfD erstmals als Verdachtsfall einstufte. Auch damals klagte die Partei und erhielt vom Verwaltungsgericht Köln Recht. Damals verletzte das BfV seine eigenen Zusagen, was diesmal durch die nun eingereichte Erklärung vermieden werden soll.

AfD reagiert verhalten optimistisch

Ein Sprecher der Partei erklärte, dies sei ein wichtiger Zwischenschritt im Kampf um die politische Gleichbehandlung:
„Wir werden weiterhin alles dafür tun, dass diese bewusste Stigmatisierung ein Ende findet.“

Zugleich zeigte sich die Parteispitze vorsichtig: Noch sei keine endgültige Entscheidung gefallen. Die Beobachtung der Partei als Verdachtsfall bleibt weiterhin bestehen.

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