Ermittlungen gegen Führungskräfte von X

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4 hours ago

Staatsanwaltschaft nimmt erstmals Manager ins Visier

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein in Deutschland bisher einmaliges Verfahren eingeleitet. Verantwortliche Manager des Netzwerks X, das unter Elon Musk geführt wird, stehen unter Verdacht der Strafvereitelung. Der Vorwurf lautet, dass die Plattform bewusst die Weitergabe von Nutzerdaten an deutsche Ermittlungsbehörden blockiert und so Verfahren behindert. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte: „Wir haben Ermittlungen aufgenommen.“

Kooperation mit Behörden verweigert

Seit Monaten erhalten Strafverfolger nach eigenen Angaben kaum noch Antworten von X. Üblicherweise geben große Plattformen wie Meta oder TikTok auf Anfrage Informationen zu Accounts heraus – beispielsweise Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Doch bei X seien die Anfragen zunehmend ins Leere gelaufen. Miriam Margerie, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln, erklärte: „Von da an wurden die Antworten immer seltener.“

Konkrete Fälle bleiben ungeklärt

Die Folgen sind gravierend: Mehrfach mussten Verfahren eingestellt werden, weil Verdächtige nicht identifiziert werden konnten. So konnte in Göttingen ein Posting mit einem Hakenkreuz nicht weiter verfolgt werden, obwohl X selbst den Inhalt als „illegal oder schädlich“ eingestuft und gesperrt hatte. Dennoch verweigerte die Plattform die Herausgabe der Daten. Ein Nutzer stellte deshalb Anzeige gegen X – das Verfahren läuft nun gegen drei Manager des Unternehmens.

Streit über Meinungsfreiheit

Die Blockade von X wird als bewusster Kurswechsel gewertet. Musk präsentiert sich seit seiner Übernahme von Twitter 2022 als Verfechter uneingeschränkter Meinungsfreiheit. Accounts wie Donald Trump oder europäische Rechtsextremisten wurden wieder zugelassen, Moderationsteams hingegen massiv reduziert. Auch international geriet die Plattform dadurch mehrfach mit Regierungen aneinander.

Juristische Auseinandersetzungen

X stützt seine Weigerung auf juristische Argumente und verweist auf Paragraphen der Strafprozessordnung. Zahlreiche Anträge wurden bei deutschen Amtsgerichten eingereicht, um eine Auskunftspflicht abzuwehren. Doch nicht alle Richter folgten: Ein hessisches Gericht wies einen Antrag bereits zurück. Gleichzeitig läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, die klären soll, ob die deutschen Regelungen im Einklang mit EU-Recht stehen.

Internationale Dimension

Das Verhalten von X bleibt nicht auf Deutschland beschränkt. Auch die EU-Kommission prüft mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA). Dieser verpflichtet Plattformen, mit Behörden zu kooperieren. Die Debatte erinnert an den Fall Telegram, dessen Gründer Pawel Durow 2024 in Frankreich vorübergehend festgenommen wurde, weil er Daten nicht herausgab. Seitdem hat Telegram seine Kooperation mit Behörden deutlich ausgeweitet.

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