Staatsanwaltschaft sieht keine strafbare Volksverhetzung
Mehr als ein Jahr nach dem Skandal um ein Sylt-Video hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen vier beteiligte Personen eingestellt. Die jungen Erwachsenen hatten bei einer Feier im bekannten „Sylter Pony“ einen abgewandelten Refrain des Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“.
Laut den Ermittlern lagen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verfolgung wegen Volksverhetzung vor. Eine dem Verfahren nahestehende Person betonte: „Es handelt sich um eine Meinungsäußerung, die von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt ist.“
Keine aggressive Feindseligkeit erkennbar
In der offiziellen Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass „weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände den zweifelsfreien Rückschluss zulassen, dass gezielt Hass in der Bevölkerung geschürt werden sollte.“
Die Behörden kamen nach Sichtung des Videomaterials zu dem Ergebnis, dass der Gesang keine strafbare Hetze darstelle.
Konsequenzen trotz eingestellter Verfahren
Ein Beteiligter im Video hatte jedoch eine klare juristische Folge zu tragen: Er imitierte während der Aufnahme mit einer Handbewegung den Hitlergruß und formte mit zwei Fingern ein Hitlerbärtchen. Dafür erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro. Akzeptiert der Beschuldigte die Strafe, bleibt sein Führungszeugnis unbelastet.
Auch eine vierte Person, die den Clip in sozialen Netzwerken verbreitet hatte, wurde strafrechtlich nicht belangt.
Private Folgen für die Beteiligten
Unabhängig von den Ermittlungen hatte das Video erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Eine junge Frau, die im Video gut sichtbar war, geriet besonders in den Fokus. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) prüfte sogar eine mögliche Exmatrikulation. Letztlich durfte die Studentin weiterstudieren, verlor jedoch ihre Arbeitsstelle.
Ursprung des umgedichteten Liedes
Bereits im Herbst 2023 hatte sich der umgedichtete Partyhit zu einem Internetphänomen entwickelt, nachdem Männer auf einer Feier in Bergholz ähnliche Parolen anstimmten. Auch damals kamen Staatsanwaltschaften zu dem Schluss, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.