Grundgesetzänderung: Schutz fürs Verfassungsgericht

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2 days ago

Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen, die das Bundesverfassungsgericht vor Einflussnahme und Blockaden schützen soll. 600 Abgeordnete stimmten dafür, 69 dagegen. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit erreicht.

Robustheit für die Demokratie
Die Reform ist eine Reaktion auf die zunehmenden Angriffe auf demokratische Institutionen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte in der abschließenden Debatte: „Die gescheiterte Weimarer Demokratie zeigt, wie wichtig es ist, Institutionen gegen Angriffe zu wappnen.“

Die Änderungen verankern zentrale Vorgaben wie die zwölfjährige Amtszeit der Richter, das Verbot einer Wiederwahl sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren direkt im Grundgesetz. Bisher waren diese Regelungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgelegt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden konnte.

Schutz vor Blockaden
Eine weitere Neuerung betrifft die Verhinderung von Blockaden bei der Wahl neuer Richter. Falls keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zustande kommt, geht das Wahlrecht an den Bundesrat über – und umgekehrt. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Gerichts unter allen Umständen sicherzustellen.

Die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate, die Autonomie bei der Geschäftsordnung und die Regelung, dass Richter bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt bleiben, werden ebenfalls ins Grundgesetz aufgenommen.

Politische Debatte im Bundestag
Die Zustimmung war breit, doch es gab auch Kritik. Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmten dagegen. Stephan Brandner (AfD) sprach von einem „Altparteienkartell“. Konstantin von Notz (Grüne) attackierte die AfD scharf: „Ihre Russland-Nähe ist unerträglich.“

Katja Keul (Grüne) warnte in ihrer Rede vor den Gefahren für die Justiz durch antidemokratische Kräfte. „Ohne ein starkes Verfassungsgericht droht eine Diktatur der Mehrheit.“

Weiterer Verlauf im Bundesrat
Die Reform geht nun zur Abstimmung in den Bundesrat, der voraussichtlich am Freitag entscheiden wird. Durch die Zustimmung der Länder zu einer Fristverkürzung ist eine schnelle Beratung möglich. Auch im Bundesrat wird eine breite Mehrheit erwartet.

Mit der Änderung soll die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig sichergestellt werden – ein starkes Signal für den Schutz der Demokratie in Deutschland.

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