Hessen führt flächendeckendes Handyverbot an Schulen ein

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Neuregelung im Schulgesetz beschlossen

Der Hessische Landtag hat am Donnerstag die Grundlage für ein landesweites Verbot von Smartphones, Tablets und Smartwatches in Schulen geschaffen. Ab August 2025 dürfen Schülerinnen und Schüler diese Geräte im Regelfall nicht mehr privat nutzen. Die Änderung des hessischen Schulgesetzes wurde mit den Stimmen der CDU und SPD verabschiedet.

Strenge Regelung in Grundschulen

Das Verbot greift besonders konsequent in Grundschulen: Dort ist die Mitnahme und Nutzung privater Mobilgeräte während des gesamten Schulbetriebs künftig untersagt. Für ältere Jahrgänge bleibt ein gewisser Spielraum – etwa für pädagogische Zwecke im Unterricht oder bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkraft.

„Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt“, erklärte Kultusminister Armin Schwarz (CDU).

Förderung sozialer Kompetenzen im Fokus

Die Landesregierung verfolgt mit dem Verbot auch erzieherische und gesundheitspolitische Ziele. Laut Schwarz soll die Maßnahme dazu beitragen, Konzentration und Sozialverhalten im Klassenzimmer zu stärken. Die Schulen sollen laut Ministerium „Smartphone-Schutzzonen“ werden, um der Dauererreichbarkeit und Reizüberflutung entgegenzuwirken.

„Mit unseren neuen Smartphone-Schutzzonen beenden wir eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag“, so Schwarz weiter.

Ausnahmen bei Notfällen und medizinischer Indikation

Die Regelung sieht gezielte Ausnahmen vor: In Notfällen oder bei medizinischer Notwendigkeit dürfen Geräte weiterhin verwendet werden. Auch der Einsatz im Unterricht ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – etwa im Rahmen der Medienbildung, die gleichzeitig gestärkt werden soll.

Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstoßen Schülerinnen oder Schüler gegen das Verbot, dürfen Lehrkräfte das jeweilige Gerät bis zum Ende des Unterrichts einziehen. Damit soll einerseits die Durchsetzung der Regelung sichergestellt, andererseits aber auch ein praktischer Umgang mit digitalen Fahrkarten oder Kontaktmöglichkeiten auf dem Heimweg gewährleistet bleiben.

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