Ab dem Schuljahr 2025/26 wird in Hessen die private Nutzung von Handys an Schulen weitgehend untersagt. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU und SPD vor, der Ende März dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.
Strenge Regeln mit wenigen Ausnahmen
Grundsätzlich dürfen Schüler ihre Handys zwar mitbringen, jedoch nicht eigenständig nutzen. Ausnahmen sind nur für medizinische Notfälle oder wichtige persönliche Angelegenheiten vorgesehen. Im Unterricht bleibt die Nutzung unter Aufsicht erlaubt, wenn Lehrkräfte den Einsatz beispielsweise für digitale Lerninhalte oder Medienbildung gestatten.
Bildungsminister Armin Schwarz (CDU) betonte, dass das Hauptziel darin bestehe, die Konzentration im Unterricht zu fördern und Ablenkungen zu minimieren. „Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen Kinder frei von Ablenkungen lernen können“, erklärte Schwarz.
Lehrer dürfen Handys vorübergehend einziehen
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Lehrkräfte sollen das Recht erhalten, Handys bis zum Ende des Unterrichtstags einzubehalten. Damit Schüler mit digitalen Fahrkarten dennoch nach Hause fahren können, sollen praktikable Lösungen gefunden werden.Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf Smartphones, sondern auch auf Smartwatches und Tablets. An weiterführenden Schulen könnten gelockerte Regelungen für Oberstufenschüler eingeführt werden. Das Ziel der neuen Vorgaben sei es, die zunehmende Ablenkung durch digitale Endgeräte einzudämmen und die zwischenmenschliche Interaktion während der Pausen zu fördern.