Regierung setzt EU-Asylrecht teilweise außer Kraft
Bundeskanzler Friedrich Merz hat offiziell die „nationale Notlage“ im Bereich Migration erklärt. Grundlage dafür ist Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es erlaubt, europäische Regelungen vorübergehend auszusetzen, wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist.
„Wir handeln entschlossen zum Schutz unseres Landes“, hieß es aus Regierungskreisen. Diese Maßnahme bedeutet unter anderem, dass das Dublin-Abkommen – welches die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU regelt – nicht mehr angewendet wird.
Rückkehr zu nationaler Kontrolle der Grenzen
Konkret heißt das: Asylbewerber können bereits an der Grenze abgewiesen werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ergänzte dies mit einer Weisung an die Bundespolizei, die fortan bei fehlenden Einreisedokumenten selbst bei Asylgesuchen die Zurückweisung ermöglichen soll.
Die Bundespolizei erhält zur Umsetzung bis zu 3000 zusätzliche Einsatzkräfte. Dobrindt erklärte dazu:
„Dies ist keine Grenzschließung, aber ein Instrument, um Rückweisungen zu ermöglichen – Stück für Stück.“
Kritik von innen und außen
Polens Premierminister Donald Tusk äußerte sich besorgt über die neuen Maßnahmen. „Wenn Deutschland kontrolliert, kontrollieren wir auch – das ist auf Dauer sinnlos,“ sagte er während des Besuchs von Merz in Warschau. Er forderte stärkere Kontrollen an den EU-Außengrenzen, nicht innerhalb des Schengen-Raums.
Reaktion der Opposition
Die AfD kritisierte die Formulierung in der Anordnung. Während das Asylgesetz klar formuliere, dass Einreise illegaler Personen „zu verweigern ist“, spreche die Weisung Dobrindts nur davon, dass sie „verweigert werden kann“.
„Diese ‚Kann‘-Vorschrift ist völlig nichtssagend“, erklärte ein Sprecher der Partei.