Mutter-Kind-Parkplätze: Wer darf hier wirklich stehen?

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4 days ago

Mutter-Kind-Parkplätze sind eine Erleichterung für Eltern mit kleinen Kindern. Sie sind breiter, bieten mehr Platz für Kindersitze und befinden sich oft in günstiger Lage. Doch immer wieder werden sie von anderen Autofahrern genutzt, was für betroffene Familien ärgerlich ist. Doch wie ist die rechtliche Situation?

Wer darf hier parken?

Entgegen der Bezeichnung sind Mutter-Kind-Parkplätze nicht nur für Mütter reserviert. Sie stehen allen Personen offen, die mit Kleinkindern unterwegs sind – egal ob Väter, Großeltern oder andere Betreuungspersonen. Ähnlich wie Frauenparkplätze in Parkhäusern oder Storchenparkplätze auf Klinikgeländen dienen sie einem praktischen Zweck: mehr Platz für das Ein- und Aussteigen mit Kindersitzen und eine möglichst kurze Distanz zum Zielort.

Keine gesetzliche Regelung

Der entscheidende Punkt: Mutter-Kind-Parkplätze sind nicht gesetzlich geschützt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keine Vorschrift, die das unberechtigte Parken hier verbietet. Das bedeutet, wer ohne Kind dort parkt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und muss keine Strafe fürchten. Allerdings widerspricht es dem eigentlichen Zweck dieser Parkplätze und kann zu verständlichem Unmut bei Eltern führen.

Vergleich mit Behindertenparkplätzen

Anders sieht es bei Behindertenparkplätzen aus. Diese sind durch die StVO klar geregelt und nur für Personen mit entsprechendem Parkausweis zugelassen. Wer unberechtigt dort parkt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro oder sogar das Abschleppen des Fahrzeugs.

Dieser Unterschied zeigt, dass Mutter-Kind-Parkplätze auf Rücksichtnahme angewiesen sind. Während das Parken dort ohne Kind moralisch fragwürdig ist, stellt es auf einem Behindertenparkplatz eine rechtliche Verfehlung dar.

Ein Appell an die Vernunft

Mutter-Kind-Parkplätze sind ein freiwilliges Angebot von Supermärkten und Parkhausbetreibern, das auf gegenseitige Rücksichtnahme setzt. Wer dort ohne Kind parkt, nutzt eine Erleichterung, die eigentlich Eltern mit Kleinkindern vorbehalten sein sollte. Auch wenn es keine Strafen gibt, zeigt es Respekt, diese Parkplätze ihrem eigentlichen Zweck zu überlassen. Höflichkeit und Verständnis sind hier wichtiger als gesetzliche Regelungen.

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