Union und SPD wollen Zugriff auf Konto-Milliarden

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2 days ago

Gelder aus inaktiven Konten sollen sozialen Projekten dienen

Die Bundesregierung unter Führung von Union und SPD plant, auf bisher ungenutzte Guthaben sogenannter nachrichtenloser Konten zuzugreifen. Diese Mittel sollen in einen neuen staatlichen Fonds fließen, aus dem „soziale Innovationen“ finanziert werden sollen.

Dabei handelt es sich um Bankkonten, die über einen langen Zeitraum hinweg nicht genutzt wurden, etwa weil die Eigentümer verstorben sind, umgezogen sind oder den Kontakt zur Bank verloren haben.

Schätzungen zufolge liegen auf diesen inaktiven Konten in Deutschland zwischen zwei und neun Milliarden Euro. Bislang verbleiben diese Gelder nach 30 Jahren Inaktivität bei der jeweiligen Bank. Die Institute verbuchen das Geld dann als Gewinn – es muss versteuert werden und kann dennoch später zurückgefordert werden, falls sich ein Anspruchsberechtigter meldet.

Gesetzliche Grundlage für staatlichen Zugriff soll geschaffen werden

Mit der geplanten Änderung soll die Aufbewahrungsfrist deutlich verkürzt werden. Nach dem Willen der Koalition könnte der Zugriff bereits nach 20 oder sogar weniger Jahren erfolgen.

Die Kreditinstitute würden verpflichtet, nach Ablauf dieses Zeitraums die Guthaben an einen zentralen Fonds abzuführen. Damit dies gelingt, plant die Bundesregierung ein bundesweites Melderegister, das alle nachrichtenlosen Konten systematisch erfassen soll.

Bislang führen Banken interne Listen über solche Konten, doch für Hinterbliebene oder Erben ist es oft unmöglich, von deren Existenz zu erfahren. In Zukunft sollen diese Gelder gesammelt in ein zentrales System eingespeist und für öffentliche Zwecke verfügbar gemacht werden.

Verwendung der Mittel bleibt unklar

Zwar sprechen Regierungskreise von der Finanzierung „sozialer Innovationen“, doch Details zur Verwendung der Milliardenbeträge fehlen bisher. Ob es sich dabei um Bildung, Integration oder technologische Entwicklungen handeln soll, wurde nicht näher definiert.

Ziel ist es, durch die Umverwendung stillgelegter Guthaben Projekte zu fördern, die langfristig dem Gemeinwohl dienen. Eine konkrete Planung steht jedoch noch aus.

In Großbritannien existiert ein ähnliches Modell: Dort dürfen Gelder von inaktiven Konten bereits nach 15 Jahren dem Staat zugeführt werden. Sie werden einer Förderbank übertragen, die sie für soziale Initiativen einsetzt.

Kritik an möglichen Eingriffen in Eigentumsrechte

Rechtsexperten äußern jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere das deutsche Erbrecht garantiert eine starke Schutzposition für Erben. Die Frage, ob das geplante Modell mit der Verfassung und dem Grundrecht auf Eigentum vereinbar ist, wird bereits intensiv diskutiert.

„Das Vorhaben greift tief in bestehende Rechtsverhältnisse ein“, heißt es aus juristischen Kreisen. Sollte der Staat Zugriff auf Vermögen erhalten, ohne dass eine klare Regelung für Rückforderungen existiert, könnte dies zu Vertrauensverlust gegenüber Banken und staatlichen Institutionen führen.

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