Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny

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2 days ago

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Discounter Lidl und Penny eingereicht. Der Vorwurf: Die Unternehmen würden in ihren Märkten mit vergünstigten Preisen für App-Nutzer werben, ohne den regulären Preis für alle Kunden ausreichend kenntlich zu machen. Die Verbraucherschützer sehen darin einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Kritik an fehlender Preistransparenz

Discounter setzen zunehmend auf digitale Kundenbindung. Wer sich in den Apps von Lidl oder Penny registriert, kann von Rabatten und Sonderpreisen profitieren. Doch genau diese Werbepraxis ist nun Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale, erklärte: „Wenn auf Plakaten oder Handzetteln mit Preisen geworben wird, muss gemäß dem Gesetz immer auch der Preis angegeben werden, der für Kunden gilt, die die Apps nicht nutzen.“

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Kunden, die keine App haben, auf den ersten Blick nicht erkennen können, ob der beworbene Preis auch für sie gilt. Laut Bernhardt wurden deshalb zwei Anträge auf Unterlassung gegen die Discounter eingereicht.

Discounter halten sich bedeckt

Die Unternehmen reagieren zurückhaltend auf die Vorwürfe. Ein Sprecher von Penny erklärte, dass bisher keine Klageschrift vorliege und man sich daher nicht äußern könne. Lidl ließ wissen, dass das Unternehmen grundsätzlich keine Stellung zu laufenden Verfahren nimmt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die Klagen vor den Landgerichten Heilbronn und Köln anhängig. Weitere rechtliche Schritte gegen andere Discounter seien in Planung.

Apps als Mittel zur Kundenbindung

Die Nutzung von App-basierten Rabatten ist eine Strategie vieler Supermärkte. Kunden registrieren sich, erhalten exklusive Preisvorteile, und die Unternehmen gewinnen im Gegenzug wertvolle Kundendaten. Dadurch lässt sich das Einkaufsverhalten gezielt analysieren und steuern.

Doch Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz: Preisvorteile für App-Nutzer dürfen nicht dazu führen, dass reguläre Preise verschleiert werden.

Die Klage gegen Lidl und Penny wirft grundsätzliche Fragen zur Preisgestaltung und Transparenz im Einzelhandel auf. Ob die Gerichte einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung feststellen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass der Trend zu digitalen Kundenbindungsprogrammen die Einkaufswelt zunehmend verändert – und dabei nicht nur Vorteile für Verbraucher mit sich bringt.

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