Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein

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AfD gilt nicht länger nur als Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Partei Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Damit gilt die Partei nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als nachgewiesen verfassungsfeindlich.

Die Behörde erklärte, dass sich die Einschätzung auf eine Vielzahl von Beobachtungen und Analysen stütze, die in ihrer Gesamtheit auf eine eindeutig extremistische Ausrichtung der Gesamtpartei schließen lassen.

Menschenwürde und Gleichwertigkeit in Frage gestellt

In seiner Begründung wirft das BfV der AfD vor, ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zu vertreten. Dieses widerspreche der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, weil es bestimmten Bevölkerungsgruppen ihre Gleichwertigkeit abspricht.

In der Mitteilung heißt es:
Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Das BfV sieht in dieser ideologischen Ausrichtung eine systematische Missachtung der Menschenwürde – ein Kernkriterium für die Einstufung als verfassungsfeindlich.

Programmatik und Parteiverhalten als Grundlage

Die Einschätzung basiert laut Verfassungsschutz auf einer Vielzahl von Quellen: Programmatische Inhalte, öffentliche Äußerungen, Parteitagsbeschlüsse sowie das Verhalten führender Parteimitglieder. Darüber hinaus seien Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen in die Bewertung eingeflossen.

Das Amt stellte fest:
Die extremistische Prägung der Gesamtpartei hat sich in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Politische und juristische Folgen noch offen

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ bedeutet, dass der Verfassungsschutz künftig auch nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der gesamten Partei einsetzen kann. Dazu zählen etwa Informanten, Abhörmaßnahmen und Analyse von Kommunikationsverhalten.

Juristisch ist die Entscheidung nicht unumstritten. Kritiker warnen vor einer Vermischung politischer Bewertung und rechtlicher Kategorien, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit.

BfV veröffentlicht Analyse nicht im Detail

Auffällig ist, dass das BfV sein zugrunde liegendes Gutachten nicht veröffentlicht hat. Dies sorgt für Diskussionen, auch unter Rechtsexperten. Die Entscheidung könnte daher auch gerichtlich angefochten werden. Beobachter rechnen mit einer juristischen Auseinandersetzung, ähnlich wie bei früheren Einstufungen einzelner Parteigliederungen.

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