Verteidigungsausgaben steigen auf Rekordniveau

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5 hours ago

Berlin plant gigantischen 153-Milliarden-Euro-Rüstungs-Etat

Die Bundesregierung hat eine deutliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben beschlossen. Bis 2029 soll der Wehretat auf 153 Milliarden Euro anwachsen, was eine Steigerung um mehr als 70 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2025 bedeutet. Der aktuelle Verteidigungshaushalt liegt bei etwa 82 Milliarden Euro.

NATO-Ziele bestimmen die neue Ausgabenpolitik

Die geplanten Ausgaben folgen einem neuen Ziel der NATO, die künftig 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Rüstung fordert. Hinzu kommen weitere 1,5 Prozent für militärisch nutzbare Infrastruktur, etwa Brücken und Stromnetze. Laut Haushaltsentwurf will Deutschland diesen Anteil bereits bis 2029 erreichen und wäre damit sechs Jahre früher am Ziel als die NATO-Vorgabe für 2035.

Sondervermögen bald aufgebraucht

Das im Jahr 2022 beschlossene Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr wird nach Regierungsangaben spätestens 2028 vollständig verbraucht sein. Die neuen Ausgaben sollen deshalb größtenteils aus dem regulären Haushalt und durch zusätzliche Schulden gedeckt werden.

Höchster Militäranteil am BIP seit Jahrzehnten

Im vergangenen Jahr wurde das bisherige NATO-Ziel von zwei Prozent des BIP erstmals erfüllt. Je nach Berechnungsmethode lag der Anteil zwischen 1,9 und 2,0 Prozent. Im laufenden Jahr soll er auf 2,4 Prozent steigen. Der für 2029 angestrebte Wert von 3,5 Prozent wäre der höchste Anteil seit 1967, wie Daten des schwedischen Friedensforschungsinstituts Sipri zeigen.

Neuverschuldung nimmt stark zu

Die Finanzierung des Ausbaus wird über eine Reform der Schuldenbremse ermöglicht. Künftig werden Verteidigungsausgaben, die über ein Prozent des BIP hinausgehen, ausgenommen. Im Zusammenspiel mit einem weiteren 500-Milliarden-Euro-Infrastrukturpaket steigt die Nettoneuverschuldung deutlich:

  • 2023: 33 Milliarden Euro
  • 2024: 82 Milliarden Euro
  • 2025: 140 Milliarden Euro

Diese Summe ergibt sich aus regulären Schulden und den Entnahmen aus Sondervermögen.

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