Gutachtenpflicht vor jedem Verkauf geplant
Die EU-Umweltminister wollen mit einer neuen Altfahrzeugverordnung die Kontrolle über den Gebrauchtwagenmarkt verschärfen. Jeder Fahrzeugverkauf – ob privat oder gewerblich – soll künftig an ein technisches Gutachten zur Verkehrstauglichkeit gekoppelt werden.
Strenge Kriterien für Altfahrzeuge
Als Altfahrzeug gilt ein Auto dann, wenn es nicht mehr reparabel ist oder länger als zwei Jahre keine Sicherheitsprüfung bestanden hat. Defekte Lenkung, fest verschlossene Fahrzeugteile oder fehlende Austauschbarkeit der Sicherheitsteile sind typische Ausschlussgründe.
Privatverkauf über Internet ebenfalls betroffen
Obwohl Nicht-Händler formal ausgenommen sind, trifft es dennoch viele: Wer sein Fahrzeug über Online-Plattformen verkaufen will, muss laut EU-Gremium mit denselben Auflagen rechnen wie ein Händler. Grund: Erhöhtes Betrugsrisiko bei digitalen Transaktionen.
Technische Prüfung wird institutionalisiert
Die Verordnung sieht vor, dass autorisierte Kfz-Sachverständige die technische Bewertung vornehmen. Versicherer müssen jährlich Informationen zu Totalschäden und Fahrgestellnummern melden. Händler sind verpflichtet, alle Nachweise mindestens zwei Jahre zu dokumentieren.
Neue Regeln auch für Exporteure
Wer Gebrauchtwagen außerhalb der EU verkauft, muss ebenfalls sicherstellen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. Sanktionen bei Verstoß sind geplant, sollen aber von den Mitgliedsstaaten bis 2028 konkretisiert werden.
Auswirkungen auf den Fahrzeugmarkt
Sollte das EU-Parlament den Vorschlag in dieser Form übernehmen, könnte dies den Gebrauchtwagenmarkt deutlich verlangsamen. “Wir sehen einen unnötigen Mehraufwand für Verbraucher und Händler”, kritisiert ein Branchenverband. Für viele Wäre dies eine weitere Hürde beim Autoverkauf.