Die EU-Kommission hat angekündigt, die Umsetzung des umstrittenen Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Zudem sollen Vereinfachungen für Unternehmen eingeführt werden, um bürokratische Belastungen zu reduzieren. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Druck auf europäische Firmen zu verringern und gleichzeitig die ursprünglichen Ziele des Gesetzes beizubehalten.
Umsetzung verzögert – Unternehmen sollen entlastet werden
Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst im vergangenen Jahr verabschiedet. Ursprünglich hatten die EU-Mitgliedstaaten etwa zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht zu überführen. Nun plant die Kommission, die ersten Umsetzungsfristen auf 2028 zu verschieben.
Zusätzlich sollen verschiedene Erleichterungen für Unternehmen eingeführt werden. Die EU-Kommission rechnet dadurch mit Einsparungen von jährlich 320 Millionen Euro für europäische Unternehmen.
Hintergrund: Was regelt das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass in ihrer gesamten Wertschöpfungskette soziale und ökologische Standards eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
- Einhaltung von Umweltauflagen
- Schutz von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette
Unternehmen sollen dazu angehalten werden, sorgfältige Kontrollen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Verstöße könnten zu hohen Geldstrafen oder Haftungsansprüchen führen.
Wirtschaftlicher Druck führte zur Verschiebung
Der Widerstand gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzes war groß. Vor allem Wirtschaftsverbände kritisierten, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form für kleinere und mittelständische Unternehmen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstelle.
Mit der nun geplanten Verschiebung auf 2028 reagiert die EU auf die Forderungen der Wirtschaft. Die Änderungen sollen Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Mehr Zeit, aber keine Abschaffung
Trotz der Verschiebung bleibt das Lieferkettengesetz ein zentraler Bestandteil der europäischen Handels- und Umweltpolitik. Die Unternehmen erhalten mehr Zeit zur Umsetzung, profitieren von Erleichterungen und können so ihre Prozesse schrittweise anpassen. Dennoch bleibt die Grundidee des Gesetzes bestehen: Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in der globalen Wirtschaft sicherzustellen.