EU-Regelung verteuert privaten Autoverkauf erheblich

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Brüssel will Onlinehandel mit alten Autos verschärfen

Die Europäische Union arbeitet an einer neuen Verordnung für den Gebrauchtwagenmarkt, die künftig den Verkauf von Altfahrzeugen deutlich erschweren könnte. Ziel ist es, den illegalen Export von Schrottautos zu unterbinden und Umweltbelastungen zu reduzieren. Der geplante Vorschlag sieht vor, dass bei jedem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs nachgewiesen werden muss, ob es noch fahrtüchtig ist.

Ohne Tüv kein Verkauf mehr im Netz

Konkret bedeutet das: Wer künftig sein Fahrzeug über das Internet verkaufen möchte, muss entweder einen gültigen Tüv-Bericht vorlegen oder – falls dieser fehlt – ein technisches Gutachten durch einen Sachverständigen einholen. Ohne diesen Nachweis sind weder Verkauf, Ummeldung noch Export mehr möglich. Nur Verkäufe im privaten Umfeld – also im Freundeskreis oder über einen Zettel hinter der Windschutzscheibe – sollen von der Regelung ausgenommen bleiben.

ADAC kritisiert Eingriff in Eigentumsrechte

Der ADAC begleitet den Entwurf zur neuen Altfahrzeug-Verordnung von Anfang an mit Skepsis. Eine Sprecherin erklärte: „Viele Punkte wurden gehört, doch zentrale Bedenken bestehen weiterhin.“ Besonders kritisch sieht der Autoclub die geplante Pflicht zur unmittelbaren Abgabe von Altfahrzeugen an Verwertungsbetriebe. Man sehe darin einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Fahrzeughalter. Der ADAC fordert, dass Halter auch in Zukunft frei darüber entscheiden dürfen, ob ein Fahrzeug verwertet, ausgeschlachtet oder restauriert wird.

Politische Ablehnung aus mehreren Bundesländern

Auch aus der Politik kommt Widerstand. Christian Bernreiter (CSU), Verkehrsminister in Bayern, sprach von einem „riesigen Zusatzaufwand ohne tatsächlichen Nutzen“. Seine Amtskollegin Lydia Hüskens (FDP) aus Sachsen-Anhalt nannte die Pläne eine „Sinnlos-Regel aus Brüssel“. Der Europaabgeordnete Volker Schnurrbusch (AfD) äußerte sich noch deutlicher: „Statt Verbraucher zu schützen, wird der private Handel massiv eingeschränkt.

Brüssel verweist auf Umweltschutz und Missbrauchsvermeidung

Die EU-Kommission verteidigt die geplanten Regelungen. Eine Sprecherin stellte klar: „Ein gültiger Tüv-Bericht genügt – nur wenn dieser nicht vorliegt, ist ein Gutachten erforderlich.“ Die Maßnahme diene vor allem dazu, nicht mehr verkehrstaugliche Fahrzeuge vom Export abzuhalten und deren unsachgemäße Entsorgung im Ausland zu verhindern. Allein in Deutschland werden jährlich rund 6,5 Millionen Gebrauchtwagen weiterverkauft. Sollte das EU-Parlament im Herbst 2025 zustimmen, könnten die neuen Vorschriften ab 2026 gelten.

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