Aktivierung des Sanktionsmechanismus
Die Regierungen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben einen Prozess eingeleitet, der binnen 30 Tagen zur Wiedereinführung sämtlicher UN-Sanktionen gegen den Iran führen könnte. Ein entsprechendes Schreiben wurde an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen übermittelt. Damit droht Teheran die Rückkehr zu jenen Strafmaßnahmen, die im Zuge des Atomabkommens von 2015 schrittweise aufgehoben worden waren.
Die drei europäischen Staaten begründen ihren Schritt mit Verstößen des Iran gegen die Auflagen des Atomabkommens. Nach Ansicht der Unterzeichner gehe es nicht nur um technische Abweichungen, sondern um systematische Verletzungen des Vertragswerks.
Vorwürfe an Teheran
Das Atomabkommen von 2015 sah strenge Begrenzungen der iranischen Urananreicherung und eine weitreichende Überwachung durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) vor. Ziel war es, den Bau einer Atomwaffe dauerhaft zu verhindern.
Die europäischen Unterzeichner werfen dem Iran nun vor, diese Vereinbarungen mehrfach gebrochen zu haben. Der Vorwurf lautet, dass Teheran Uran weit über die vereinbarten Grenzwerte hinaus anreichere und Inspektoren der IAEO wiederholt der Zugang zu wichtigen Anlagen verwehrt worden sei.
Der Iran weist diese Anschuldigungen zurück und betont, ausschließlich eine zivile Nutzung der Atomkraft anzustreben. Vertreter Teherans erklärten mehrfach: „Wir arbeiten nicht an einer Atombombe.“
Scheitern des Abkommens droht
Sollte das Verfahren abgeschlossen werden, wäre das internationale Abkommen de facto endgültig gescheitert. Bereits in den vergangenen Jahren war das Vertragswerk erheblich unter Druck geraten, insbesondere nachdem die USA im Jahr 2018 unter Präsident Donald Trump einseitig ausgestiegen waren.
Seitdem verschlechterte sich die Lage kontinuierlich: Einerseits forderten westliche Staaten die Rückkehr zu den Verpflichtungen, andererseits nutzte der Iran die Situation, um eigene Aktivitäten im Nuklearbereich auszuweiten. Die aktuelle Entscheidung Europas verschärft die Fronten weiter.
Politische Signalwirkung
Die Aktivierung des sogenannten „Snapback-Mechanismus“ ist mehr als ein juristischer Schritt. Sie verdeutlicht, dass die Geduld der europäischen Unterzeichner nach Jahren erfolgloser Gespräche erschöpft ist. Mit der Maßnahme würden alle internationalen Strafmaßnahmen automatisch wieder in Kraft treten, ohne dass ein neues Mandat des UN-Sicherheitsrats erforderlich wäre.
Für den Iran hätte dies gravierende wirtschaftliche Folgen. Bereits die früheren Sanktionen hatten das Land von den internationalen Finanzmärkten weitgehend abgeschnitten und den Export von Öl massiv eingeschränkt.
Internationale Reaktionen
Die Entscheidung Europas dürfte weltweit für Reaktionen sorgen. In Washington wird man die Linie begrüßen, während Moskau und Peking wohl auf Distanz gehen werden. Innerhalb Europas gilt der Schritt als Beweis dafür, dass Berlin, Paris und London auch unabhängig von den USA handlungsfähig bleiben wollen.
Gleichzeitig bleibt offen, ob der Druck tatsächlich zu neuen Verhandlungen führt oder die Spannungen weiter verschärft. Klar ist jedoch: Mit der Aktivierung des Mechanismus hat die europäische Diplomatie einen Konfliktpunkt von globaler Tragweite erneut in den Vordergrund gerückt.