Über 10.000 Hotels beteiligen sich an Sammelklage
Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa ziehen gegen Booking.com vor Gericht. Sie fordern Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen, die ihrer Ansicht nach zwei Jahrzehnte lang ihre Geschäftstätigkeit erheblich eingeschränkt haben. Hintergrund der Klage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024, das die sogenannten Bestpreisklauseln für kartellrechtswidrig erklärte.
EuGH kippt Bestpreisklauseln
Die Klauseln hatten Hotels verpflichtet, auf der Plattform stets den niedrigsten Preis anzubieten und verhinderten, dass Unterkünfte günstigere Raten auf ihren eigenen Websites offerierten. Laut EuGH seien solche Vorgaben nicht notwendig, um Plattformen wie Booking.com wirtschaftlich zu betreiben. Mit Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) 2024 wurden die Bestpreisklauseln schließlich abgeschafft.
Forderung nach Entschädigung für 20 Jahre
Alexandros Vassilikos, Präsident des Hotelverbands Hotrec, betonte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten.“ Ziel der Klage sei eine Entschädigung für die Zeitspanne von 2004 bis 2024. Unterstützt wird das Verfahren von über 30 nationalen Hotelverbänden, darunter dem Hotelverband Deutschland (IHA).
Verfahren vor niederländischem Gericht
Die Klage wird vor einem Gericht in Amsterdam verhandelt, dem Sitz von Booking.com, und von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Alessandro Nucara, Chef des italienischen Hotelverbands Federalberghi, erklärte: „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern.“
Abhängigkeit von Booking bleibt groß
Trotz der Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar. Laut einer Studie von Hotrec lag der Marktanteil der Plattform 2023 europaweit bei 71 Prozent, in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Gleichzeitig ging der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent zurück. Markus Luthe vom IHA sagte: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch.“