Neue EU-Führerscheinregeln bringen große Veränderungen

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5 days ago

Die Europäische Union hat sich auf eine Reform des Führerscheinrechts geeinigt, die für Millionen von Autofahrern in Europa Veränderungen mit sich bringt. Dabei sollen bis spätestens 2030 digitale Führerscheine eingeführt werden, die in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen anerkannt sind. Wer weiterhin eine physische Führerscheinkarte nutzen möchte, hat jedoch das Recht, diese zu beantragen. Die Gültigkeit von Führerscheinen für Autos und Motorräder beträgt künftig 15 Jahre ab Ausstellung, eine Vereinheitlichung, die längere Verwaltungsabläufe vermeidet.

Gesundheitsprüfungen und Selbsteinschätzung

Im Gegensatz zu ursprünglichen Plänen werden verpflichtende Gesundheitstests für Führerscheinbewerber nicht EU-weit eingeführt. Stattdessen können die Mitgliedstaaten individuell entscheiden, ob sie medizinische Untersuchungen zur Pflicht machen. Alternativ ist auch eine Selbsteinschätzung der Fahrtauglichkeit vorgesehen, womit Fahrer selbst Angaben zu ihrem gesundheitlichen Zustand machen. Die zunächst angedachte Regel, dass Senioren über 70 Jahre ihren Führerschein alle fünf Jahre erneuern müssen, wird vorerst nicht umgesetzt.

Erleichterungen für Wohnmobil- und Einsatzfahrzeuge

Besonders Wohnmobilfahrer profitieren von einer wichtigen Änderung: Künftig dürfen Besitzer eines B-Führerscheins Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren, wenn sie eine spezielle Schulung oder Prüfung absolvieren. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines B-Führerscheins ist.

Auch Feuerwehrleute und Zivilschützer erhalten neue Freiheiten. Nach einer zusätzlichen Schulung dürfen sie mit der Klasse B künftig Einsatzfahrzeuge führen, was insbesondere freiwilligen Helfern entgegenkommt.

EU-weite Ahndung von Verkehrsverstößen

Ein zentrales Element der Reform ist die Ausweitung des Führerscheinentzugs auf alle 27 EU-Staaten. Bislang konnten Fahrverbote oft nur in dem Land durchgesetzt werden, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Zukünftig wird ein in einem EU-Staat verhängtes Fahrverbot auch in allen anderen Mitgliedsländern gültig sein. „Diese klareren und strengeren Regelungen schützen verantwortungsbewusste Fahrer und die gesamte Gesellschaft“, erklärte Europaabgeordneter Matteo Ricci.

Neue Regeln für Motorradfahrer und Fahranfänger

Wer eine B-196-Lizenz besitzt, darf künftig auch im Ausland Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum fahren. Eine weitere Änderung betrifft Fahranfänger: EU-weit soll eine zweijährige Probezeit eingeführt werden, in der strengere Strafen für Verkehrsverstöße gelten. Zudem wird eine Promillegrenze von 0,2 für Neulinge im Straßenverkehr verbindlich.

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr als oberstes Ziel

Die Reform ist Teil der EU-weiten Strategie zur Halbierung der Verkehrstoten bis 2030 und zur langfristigen Vision Zero, also der Vermeidung sämtlicher tödlicher Verkehrsunfälle bis 2050. Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen sie noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament formal beschlossen werden. In Deutschland bedarf es zudem einer Anpassung des nationalen Rechts.

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