Mutterschutz bei Fehlgeburten wird ausgeweitet

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21 hours ago

Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten künftig Anspruch auf Mutterschutz. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstagabend über den Gesetzentwurf abstimmen, auf den sich CDU/CSU, SPD und Grüne geeinigt haben.

Gesetz schließt bestehende Schutzlücke

Bisher galt Mutterschutz nur für Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche oder eine Totgeburt erlitten. Für Frauen, die ihr Kind früher verlieren, gab es bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schutzfrist. Dies soll sich nun ändern.

Laut dem Gesetzentwurf greift der Mutterschutz künftig ab der 13. Schwangerschaftswoche. Damit müssen sich betroffene Frauen nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen, sondern erhalten automatisch eine geschützte Auszeit, um den Verlust zu verarbeiten.

Union spricht von „frauenpolitischem Meilenstein“

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, bezeichnete das Gesetz als „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. „Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich künftig nicht mehr selbst um eine Krankschreibung kümmern. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.

Auch die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner begrüßte die Regelung. „Jede dritte Frau in Deutschland ist von einer Fehlgeburt betroffen. Für sie zerbricht eine Welt. Es ist deshalb richtig, dass nun eine Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen wird.“

Betroffene Frauen: Zahlen unklar

Wie viele Frauen jährlich von der Neuregelung profitieren, lässt sich nur schätzen. Das Familienministerium gibt an, dass es keine amtlichen Statistiken zur Zahl der Frauen gibt, die Mutterschutz in Anspruch nehmen oder eine Fehlgeburt erleiden.

Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts gibt es jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten in Deutschland. Davon ereignen sich schätzungsweise 6000 zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche, die unter das neue Gesetz fallen. Rund 84.000 Fehlgeburten passieren vor der 13. Woche – für diese bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Gesetz soll ab 2025 gelten

Der Bundestag wird in dieser Woche final über den Gesetzentwurf abstimmen. Auch die FDP-Fraktion hat signalisiert, dass sie die Neuregelung unterstützt. Damit könnte das Gesetz bereits ab 2025 in Kraft treten und Frauen in schwierigen Situationen besser absichern.

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