Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? Gericht entscheidet

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2 days ago

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällt eine bedeutende Entscheidung über das Design der weltbekannten Birkenstock-Sandalen. Dabei geht es um die zentrale Frage, ob diese als Kunstwerke einzustufen sind und somit unter das Urheberrecht fallen.

Ein Rechtsstreit mit finanziellen Folgen

Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock, mittlerweile Teil des französischen Luxuskonzerns LVMH, sieht sich mit zahlreichen Nachahmungen seiner ikonischen Sandalenmodelle konfrontiert. Unternehmen wie Tchibo, das dänische Modehaus Bestseller und die Wortmann-Tochter shoe.com verkaufen Sandalen, die laut Birkenstock eine zu große Ähnlichkeit mit den eigenen Produkten aufweisen.

Um diese Konkurrenzprodukte vom Markt zu verbannen, klagt Birkenstock auf Grundlage des Urheberrechts. Der Konzern fordert, dass die betroffenen Sandalen zurückgerufen und vernichtet werden und künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Ausgang des Rechtsstreits könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Designklassikern haben.

Die juristische Streitfrage: Kunst oder bloße Funktion?

Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die Frage, ob die Birkenstock-Sandalen als Werke der angewandten Kunst zu betrachten sind. Um diesen Status zu erlangen, müsste das Design der Schuhe eine besondere kreative Schöpfung darstellen und die Persönlichkeit ihres Schöpfers, Karl Birkenstock, widerspiegeln.

Das deutsche Urheberrecht gewährt Kunstwerken einen Schutz von bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Im Gegensatz dazu sind eingetragene Designs nur für maximal 25 Jahre geschützt. Da Karl Birkenstock noch lebt, ist der Schutz seiner Entwürfe unter dem Urheberrecht umstritten.

Diese Modelle stehen im Mittelpunkt

Gegenstand des Rechtsstreits sind vier der bekanntesten Birkenstock-Modelle:

  • Madrid (1963): Eine Sandale mit einer Schnalle.
  • Arizona (1973): Ein Klassiker mit zwei Schnallen.
  • Gizeh (1983): Eine Sandale mit Zehentrenner.
  • Boston: Ein geschlossener Clog.

Diese Modelle gelten als Design-Ikonen, die das Unternehmen seit Jahrzehnten prägen. Doch ist ihr Design so einzigartig, dass es als Kunst gilt?

Die bisherigen Urteile

Das Landgericht Köln entschied im Mai 2023 zugunsten von Birkenstock und untersagte den beklagten Unternehmen den weiteren Verkauf der umstrittenen Sandalen. Die Konkurrenten legten jedoch Berufung beim Oberlandesgericht ein – mit Erfolg.

Das Oberlandesgericht argumentierte, dass die Schuhe zwar Designklassiker seien, aber nicht den Status eines Kunstwerks erreichten. “Der kreative Gestaltungsspielraum wird durch den funktionalen Zweck der Schuhe eingeschränkt”, urteilte das Gericht. Da es sich um Gesundheitssandalen handle, die speziell das natürliche Gehen fördern sollen, stehe der praktische Nutzen im Vordergrund. “Die Wahl zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten allein macht ein Produkt noch nicht zur angewandten Kunst”, so die Richter.

Entscheidung durch den BGH erwartet

Nach der Abweisung durch das Oberlandesgericht legte Birkenstock Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der BGH verhandelte den Fall bereits im Januar und wird nun sein abschließendes Urteil verkünden. Die Entscheidung könnte nicht nur für Birkenstock, sondern auch für die gesamte Designbranche richtungsweisend sein. Sollte der BGH das Design als Kunst anerkennen, könnten künftig mehr Hersteller urheberrechtlichen Schutz für ihre Entwürfe beanspruchen.

Ob Birkenstock seine Sandalen tatsächlich als geschützte Kunstwerke durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Der Fall zeigt, wie eng die Grenzen zwischen Funktionalität und Kreativität verlaufen.

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