Öffentlich-rechtlicher Rundfunk vor umfassender Reform

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Keine Beitragserhöhung in Sicht

Auf ihrer Jahrestagung in Leipzig haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Während weitreichende Einsparungen geplant sind, bleibt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zunächst aus. Dies verkündete Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitag, nachdem der Beschluss einstimmig gefasst wurde.

Rundfunkbeitrag bleibt stabil – Entscheidung vertagt

Obwohl Experten der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent empfohlen hatten, vertagten die Ministerpräsidenten eine endgültige Entscheidung. Damit bleibt der Beitrag vorerst bei 18,36 Euro monatlich. Bovenschulte äußerte Bedauern darüber, dass keine Einigung über eine „auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erreicht wurde, und betonte: „Leider ohne Erfolg.“ Die Diskussionen zur Finanzierung werden im Dezember fortgesetzt.

Streichung von Spartenprogrammen: Die Hälfte wird wegfallen

Ein zentraler Punkt des Reformpakets betrifft die linearen Spartenprogramme von ARD und ZDF. Demnach sollen die Hälfte dieser Programme gestrichen werden, zu denen Kanäle wie Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo und Kika gehören. Noch steht nicht fest, welche der Kanäle genau eingestellt werden, da diese Entscheidung den Rundfunkanstalten selbst überlassen wird. Es ist zu erwarten, dass dieser Schritt das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich verschlanken wird.

Einschnitte im Hörfunk und beim Deutschlandfunk

Nicht nur bei den Fernsehsendern, sondern auch im Hörfunk stehen drastische Kürzungen bevor. Laut „Bild“-Zeitung soll jeder dritte öffentlich-rechtliche Radiosender gestrichen werden, was auch den Deutschlandfunk betrifft. Welche konkreten Programme wegfallen, wird ebenfalls den jeweiligen Anstalten überlassen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verringern und die Struktur effizienter zu gestalten.

Gehälter der Senderchefs und Sportrechte im Fokus

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Gehälter der Spitzenkräfte innerhalb der Rundfunkanstalten. Diese sollen künftig an das Niveau des öffentlichen Dienstes angeglichen werden. Angesichts der öffentlichen Debatte über hohe Vergütungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk könnte diese Maßnahme positive Resonanz finden. Darüber hinaus wird der Anteil der Sportrechte an den Gesamtausgaben eingefroren, um Kostenstabilität zu gewährleisten.

Diese Reformen markieren einen Wendepunkt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und zeigen das Bestreben der Länder, den finanziellen Aufwand nachhaltig zu reduzieren.

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