Achtungserfolg für Biologin: Marie-Luise Vollbrecht darf weiterhin davon sprechen, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Nunmehr gestattet ihr dies ein deutsches Gericht

Die Ideologie der Gender-Aktivisten und ein Triumph für die Wissenschaftsfreiheit

Die Berliner Biologin Marie-Luise Vollbrecht hat vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen, der weit über ihre persönlichen Angelegenheiten hinausreicht. In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde festgelegt, dass die Humboldt-Universität Teile einer Presseerklärung nicht mehr verbreiten darf. Diese Entscheidung stellt einen entscheidenden Meilenstein im Diskurs über Geschlecht und Wissenschaft dar und verdeutlicht den anhaltenden Konflikt zwischen verschiedenen Weltanschauungen in dieser Thematik.

Der Auslöser des Konflikts

Der Konflikt begann im Juli 2022, als Marie-Luise Vollbrecht als Promotionsstudentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität einen Vortrag mit dem provokanten Titel “Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie lediglich zwei Geschlechter gibt” halten sollte. Dieser Titel stieß auf Widerstand bei Trans-Aktivisten, die in ihrer Weltanschauung mehr als nur zwei Geschlechter akzeptieren.

Die Provokation endete hier jedoch nicht. Vollbrecht und andere Wissenschaftler veröffentlichten einen Meinungsbeitrag in der Zeitung “Die Welt”, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarfen, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. Dies löste eine scharfe Kritik seitens des Queer-Beauftragten der Bundesregierung aus, der die Autoren beschuldigte, ein “Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen” verfasst zu haben.

Die Reaktion der Universität

Die Universität reagierte auf diese Kontroverse, indem sie den Vortrag von Vollbrecht absagte. Interessanterweise wurde dies nicht mit dem Inhalt des Vortrags selbst begründet, der später in einem Livestream auf YouTube mehr als 100.000 Zugriffe verzeichnete. Stattdessen wurde der besagte Zeitungsartikel als Hauptgrund für die Absage angeführt.

In ihrer Stellungnahme betonte die Universität, dass sie sich dem “wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen” verpflichtet fühle, und dass die Meinungen, die Frau Vollbrecht in besagtem Welt-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hatte, nicht mit dem Leitbild der Universität und den von ihr vertretenen Werten im Einklang stünden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in einem wichtigen Urteil entschieden, dass die Universität diesen Satz nicht mehr verbreiten darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der in der Stellungnahme der staatlichen Universität enthaltene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht rechtswidrig sei. Es sei grundsätzlich unzulässig, dass der Staat sich ohne rechtfertigenden Grund negativ über einen Bürger äußere oder abschätzig über eine von diesem vertretene Meinung kommentiere.

Die Bedeutung dieses Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen. Es stärkt die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Freiheit, die in einer demokratischen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind. Es zeigt auch, dass der gesunde Menschenverstand und die wissenschaftliche Evidenz in Debatten über Geschlecht und Biologie nicht ignoriert werden dürfen.

Marie-Luise Vollbrecht darf weiterhin die Ansicht vertreten, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. Dieser Triumph vor Gericht ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für sie, sondern auch ein Sieg für die Wissenschaftsfreiheit und die offene Debatte über kontroverse Themen. Es erinnert uns daran, dass in einer freien Gesellschaft unterschiedliche Meinungen und Ansichten respektiert werden sollten, selbst wenn sie kontrovers sind.

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