Kündigung wegen schlechter Leistung: Was Sie wissen

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7 hours ago

In Deutschland ist eine Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung grundsätzlich möglich – allerdings nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen. Anders als in den USA, wo Entlassungen oft ohne Angabe von Gründen erfolgen, muss in Deutschland genau belegt werden, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.

Strenge Hürden im Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der betreffende Mitarbeiter im Vergleich zu seinen Kollegen dauerhaft schlechtere Leistungen erbringt. Da es keinen festen Maßstab für „schlechte Leistung“ gibt, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Nur wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Mitarbeiter seinen vertraglichen Verpflichtungen in erheblichem Maße nicht nachkommt, kann eine Kündigung rechtmäßig erfolgen.

Beweislast und Abmahnung

Ein wesentlicher Aspekt im Kündigungsprozess ist die Beweislast. Der Arbeitgeber muss belegen, dass der Mitarbeiter wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg unzureichende Ergebnisse erzielt hat. In der Regel ist vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich – es sei denn, das Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine vorherige Warnung entfallen kann. Dies stellt sicher, dass die Kündigung stets das letzte Mittel bleibt, nachdem andere Versuche zur Leistungsverbesserung gescheitert sind.

Krankheitsbedingte Kündigung – ein Irrglaube

Es kursiert der Irrglaube, eine Kündigung aufgrund von Krankheit sei grundsätzlich unzulässig. Tatsächlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind: Eine negative Gesundheitsprognose, erheblich störende Fehlzeiten sowie ein übergeordnetes betriebliches Interesse an einer personellen Veränderung. Nur wenn diese Voraussetzungen zusammenfallen, kann eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen.

Internationaler Vergleich: Meta und Leistungsmanagement

Ein Blick über den Atlantik zeigt einen anderen Umgang mit Leistung. Der US-Konzern Meta hat kürzlich Tausende von Mitarbeitern entlassen, weil diese nicht den neuen Leistungsanforderungen entsprachen. In einem Memo schrieb Meta-Chef Mark Zuckerberg, dass künftig nur noch Beschäftigte „der neuen, angehobenen Messlatte für das Leistungsmanagement“ entsprechen sollen. Dieses Vorgehen steht im starken Kontrast zum deutschen System, in dem Kündigungen wegen schlechter Leistung deutlich komplexer und stärker abgesichert sind.

Zusammengefasst ist eine Kündigung wegen schlechter Leistung in Deutschland möglich, wenn der Arbeitgeber klar nachweisen kann, dass ein Mitarbeiter dauerhaft unzureichende Leistungen erbringt. Die strengen gesetzlichen Vorgaben, die Pflicht zur Dokumentation und häufig erforderliche Abmahnung machen diesen Kündigungsgrund zu einem der anspruchsvollsten im deutschen Arbeitsrecht.

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