Nebenkostenabrechnungen sorgen bei vielen Mietern für Überraschungen – oft auch für Ärger. Doch die rechtlichen Vorgaben bieten Schutz, insbesondere wenn Vermieter Fristen nicht einhalten. Ein Überblick über Rechte und Pflichten.
Frist für die Nebenkostenabrechnung
Gemäß § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wird diese Frist überschritten, müssen Mieter Nachforderungen nicht mehr begleichen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu verantworten hat, etwa durch verspätete Gebührenbescheide von Behörden.
„Die einjährige Abrechnungsfrist dient der Rechtssicherheit und Klarheit zwischen Mieter und Vermieter“, betont der Bundesgerichtshof. Eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung darf die Frist nicht neu starten, um Missbrauch vorzubeugen.
Abrechnungszeiträume und Fristen
Die Abrechnungsperiode entspricht häufig dem Kalenderjahr. Für 2023 müsste die Abrechnung also bis spätestens 31. Dezember 2024 vorliegen. Es sind jedoch auch andere Zeiträume möglich, etwa von Oktober bis September. In diesem Fall gilt die Abgabefrist für das vorherige Jahr bis zum 30. September des Folgejahres.
Rechte der Mieter bei Prüfung
Mieter haben nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung 30 Tage Zeit, die Angaben zu prüfen und eventuelle Nachzahlungen vorzunehmen. In dieser Frist können sie Einsicht in die Originalbelege verlangen – entweder direkt beim Vermieter oder durch Zusendung von Kopien. Wird mehr Zeit benötigt, kann die Zahlung unter Vorbehalt erfolgen.
„Zahlungen zu verweigern, ist nicht ratsam“, warnt der Deutsche Mieterbund. Dies könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Einspruchsrecht und Verjährung
Mieter können bis zu zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Einwände erheben. Versäumt der Vermieter die Frist, entbindet ihn das jedoch nicht von der Pflicht zur Abrechnung. Eventuelle Rückerstattungen aus zu hohen Vorauszahlungen bleiben bestehen und können nicht verfallen.
Was tun bei überhöhten Kosten?
Wer den Verdacht hat, dass die Nebenkosten zu hoch angesetzt sind, sollte die Unterlagen genau prüfen. Mieter haben das Recht, die Abrechnung einzusehen und Unstimmigkeiten anzusprechen. „Wer länger als ein Jahr nach Zugang der Abrechnung Einwände erhebt, verliert dieses Recht – es sei denn, er ist nicht selbst für die Verzögerung verantwortlich“, so der BGB-Paragraf 556.
Sonderregelungen bei verkürzter Mietdauer
Mieter, die nur einen Teil des Abrechnungszeitraums in der Wohnung gelebt haben, zahlen nur für diesen Zeitraum. Die allgemeinen Fristen für Einspruch und Nachzahlung gelten jedoch auch in diesen Fällen.
Nebenkostenabrechnungen können kompliziert sein, doch klare gesetzliche Vorgaben schützen Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen – vorausgesetzt, die Fristen werden beachtet.