Staatliche Unterstützung für Wahlhelfer-Einsatz

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8 hours ago

Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren, und der Bedarf an Wahlhelfern ist enorm. Bundesweit werden etwa 650.000 Helfer benötigt, um die rund 88.000 Wahlvorstände zu unterstützen. Besonders gefordert ist Hamburg, das neben der Bundestagswahl eine Woche später auch die Bürgerschaftswahl abhalten muss und dafür rund 30.000 Wahlhelfer sucht.

Ehrenamt mit wichtiger Rolle

Wahlhelfer sind für den reibungslosen Ablauf der Wahl in ihren Wahllokalen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, das Vermerken der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis, die Kontrolle des Stimmzetteleinwurfs sowie die Unterstützung bei der Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Da Neutralität wichtig ist, dürfen Kandidaten und deren Vertrauenspersonen dieses Ehrenamt nicht ausüben.

Jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren kann sich als Wahlhelfer melden. Dies geschieht meist durch Aufrufe der Landeswahlleiter oder direkte Anfragen der Gemeinden. Interessierte können sich bei der zuständigen Wahlbehörde vor Ort oder online registrieren. Sollte der Bedarf nicht durch Freiwillige gedeckt werden, können Wahlberechtigte auch verpflichtet werden, das Amt zu übernehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Ehrenamt aus triftigen Gründen abzulehnen.

Vergütung als Aufwandsentschädigung

Obwohl es sich um ein Ehrenamt handelt, erhalten Wahlhelfer eine kleine Entschädigung: das sogenannte Erfrischungsgeld. Laut § 10 der Bundeswahlordnung beträgt dieses 25 Euro, während der Wahlvorsteher aufgrund der höheren Verantwortung 35 Euro erhält. Einige Gemeinden zahlen höhere Beträge, die über die Pauschalen des Bundes hinausgehen. Diese Entschädigung ist bis zu einem Betrag von 840 Euro im Jahr steuerfrei und fällt unter die Ehrenamtspauschale.

Hintergrund zur vorgezogenen Wahl

Die bevorstehende Bundestagswahl findet vorzeitig statt, was verkürzte Fristen für die Vorbereitung mit sich bringt. Dazu gehören die Aufstellung der Kandidatenlisten, die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die öffentlichen Bekanntmachungen. Die Notwendigkeit einer schnellen Rekrutierung von Wahlhelfern ist in dieser besonderen Situation besonders dringlich.

Politische Lage und Vertrauensfrage

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Diese Entscheidung fällt vor dem Hintergrund der politischen Instabilität nach dem Bruch der Ampelkoalition, in der Scholz nun eine Minderheitsregierung führt. Ursprünglich war der Termin für den 15. Januar 2025 geplant, wurde aber unter dem Druck der Opposition und internen Diskussionen vorverlegt.

Mit diesen Maßnahmen und Vorkehrungen soll sichergestellt werden, dass die bevorstehende Wahl trotz politischer und logistischer Herausforderungen reibungslos verläuft.

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