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Audi hat eine groß angelegte Rückrufaktion gestartet, die mehrere Fahrzeugmodelle betrifft. Grund für die Maßnahme sind Mängel am Abgasrückführungssystem (AGR) und unzulässige Abschalteinrichtungen. Die betroffenen Modelle müssen umfassend nachgebessert werden.

Thermofenster-Funktion: Nicht EU-konform

Der erste Rückruf umfasst die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022, das die Thermofenster-Funktion des AGR-Systems als nicht EU-konform einstufte. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird ein Software-Update durchgeführt.

Dieser Rückruf ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Nummer 14571R und bei Audi unter der Nummer 23DW registriert.

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei älteren Modellen

Ein weiterer Rückruf betrifft die Modelle A4, A6 und A8 der Baujahre 2005 bis 2010 mit Euro-4-Dieselmotoren. Diese Fahrzeuge verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung einschränken. Hier sollen Software-Updates und gegebenenfalls Arbeiten an Bauteilen die Probleme beheben.

Dieser Rückruf ist beim KBA unter der Nummer 14607R und bei Audi unter dem Code 23BK vermerkt. Es wird noch ermittelt, wie viele dieser Fahrzeuge in Deutschland registriert sind. Experten gehen jedoch von einer geringen Zahl aus.

Was Audi-Fahrer beachten müssen

Das KBA informiert alle betroffenen Fahrzeughalter schriftlich über den Rückruf. Die Nachbesserungen sind kostenlos und erfolgen in autorisierten Audi-Werkstätten. Fahrzeughalter, die den Rückruf ignorieren, riskieren Konsequenzen: Nach 18 Monaten folgt eine erneute Aufforderung, weitere 18 Monate später kann das KBA die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen. Dies kann mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 Euro verbunden sein.

Eine Hotline für Rückfragen steht unter der Nummer 0800-28347378423 zur Verfügung.

Audi nimmt die gesetzlichen Anforderungen ernst und bietet betroffenen Haltern eine kostenlose Nachbesserung an. Fahrzeughalter sollten den Rückruf nicht aufschieben, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und die Umweltanforderungen ihrer Fahrzeuge zu erfüllen.

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