Schweizer Verbot von Kirschlorbeer: Ein Vorbote für Deutschland?

Einwanderer in den heimischen Gärten: Der Kirschlorbeer und andere

Der Kirschlorbeer, in der botanischen Welt auch als Lorbeerkirsche bekannt, hat sich in den letzten Jahren in den deutschen Vorgärten als eine beliebte Heckenpflanze etabliert. Mit seinen immergrünen, dichten Blättern dient er vielen als ideale Lösung für Sichtschutz und Gestaltung. Doch während die Pflanze in zahlreichen Gärten für ästhetische Akzente sorgt, schlagen Naturschützer Alarm: Der Kirschlorbeer wird als invasive Neophytenart eingestuft, die sich rasant ausbreitet und dabei heimische Flora verdrängen kann.

Schweiz zieht Konsequenzen: Umfassendes Verbot ab September 2024

Die Schweiz hat in einer präventiven Maßnahme gegen die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten beschlossen, den Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 zu verbieten. Dieses Verbot, das auch weitere Pflanzen wie den Schmetterlingsstrauch und den Blauglockenbaum umfasst, erstreckt sich auf den Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr dieser Gewächse. Der Schweizer Bundesrat präzisiert, dass die Regelungen der Freisetzungsverordnung nicht nur den Handel betreffen, sondern auch das Anpflanzen und Vermehren der betreffenden Pflanzen in der Umwelt untersagen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die zusätzliche Verbreitung invasiver Arten zu unterbinden, wobei bereits etablierte Pflanzen in Gärten vom Verbot ausgenommen sind.

Die Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus)

Die Lage in Deutschland: Kein unmittelbares Verbot in Sicht

Trotz der klaren Position der Schweiz bleibt die Situation in Deutschland bezüglich eines Verbots von Kirschlorbeer und ähnlichen Arten entspannter. Zwar sind auch hierzulande einige Pflanzenarten aufgrund ihrer invasiven Eigenschaften auf der EU-weiten Unionsliste erfasst, doch Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum finden sich aktuell nicht unter den verbotenen Gewächsen. Das Bundesamt für Naturschutz in Deutschland betrachtet diese Arten zwar als potenziell invasiv, sieht jedoch momentan keine Grundlage für ein Verbot hinsichtlich Besitz und Vermarktung. Dennoch wird bei einem Vorkommen in der freien Natur geprüft, ob und inwieweit ein Risiko für die heimische Pflanzenwelt besteht.

Der Schmetterlingsflieder (lateinisch: Buddleja davidii)

Ausblick und mögliche Entwicklungen

Die Entscheidung der Schweiz, bestimmte invasive Pflanzenarten zu verbieten, könnte langfristig auch in Deutschland zu einer Neubewertung führen. Zwar gibt es derzeit keine unmittelbaren Pläne für ein ähnliches Verbot, doch das Bewusstsein für die Problematik invasiver Arten und deren Einfluss auf die Biodiversität nimmt zu. In der Zukunft könnten somit verstärkte Maßnahmen oder sogar Verbote auch hierzulande in Erwägung gezogen werden, um die heimische Flora zu schützen und die Ausbreitung invasiver Neophyten einzudämmen.

Der Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa, Syn.: Paulownia imperialis)

Während der Kirschlorbeer in Deutschland weiterhin beliebt und weit verbreitet ist, setzt die Schweiz ein klares Zeichen gegen die unkontrollierte Ausbreitung invasiver Pflanzenarten. Die Entscheidung, solche Gewächse zu verbieten, unterstreicht die Notwendigkeit eines umsichtigen Umgangs mit der heimischen und eingeführten Pflanzenwelt. Auch wenn ein direktes Verbot in Deutschland aktuell nicht zur Debatte steht, lohnt es sich für Gartenbesitzer und Naturschützer gleichermaßen, die Entwicklung und die Diskussionen um invasive Arten im Auge zu behalten und mögliche Alternativen zu invasiven Pflanzen zu erwägen.

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