Ab 2025 Pflicht: Neue Gebühr für US-Visa-Anträge
Die US-Regierung führt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine neue verpflichtende Visagebühr ein. Die sogenannte „Visa Integrity Fee“ beträgt mindestens 250 US-Dollar und betrifft alle Antragsteller eines Nicht-Einwanderungsvisums. Darunter fallen insbesondere Touristen, Geschäftsreisende, internationale Studierende und Fachkräfte mit Arbeitsvisum.
Die Maßnahme basiert auf dem unter Donald Trump verabschiedeten Gesetzespaket „One Big Beautiful Bill Act“. Wie das US-Medium CNBC berichtet, ergänzt die neue Gebühr die bisherigen Visa- und Einreisekosten. Ziel sei es, laut Behörden, die Integrität des US-Visasystems zu stärken und die Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen zu fördern.
Diese Gruppen müssen die neue Gebühr zahlen
Betroffen sind alle Personen, die ein reguläres Nicht-Einwanderungsvisum für die USA benötigen, darunter:
- B-1/B-2-Visuminhaber (Touristen und Geschäftsreisende)
- Internationale Studierende
- Austauschprogrammteilnehmer
- Fachkräfte mit H-1B- oder L-1-Visum
Nicht betroffen sind hingegen Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Programms (VWP) mit einer ESTA-Genehmigung in die USA einreisen – vorausgesetzt, sie halten sich maximal 90 Tage zu geschäftlichen oder privaten Zwecken im Land auf.
Visumgebühren steigen spürbar
Die neue Visa Integrity Fee fällt zusätzlich zu den bisherigen Gebühren an und ist nur bei erteiltem Visum fällig. Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wird, zahlen die Zusatzgebühr nicht. Die Gesamtkosten steigen somit erheblich:
- Visumantragsgebühr (z. B. B-1/B-2): ca. 160 US-Dollar
- I-94-Formular (Ein- und Ausreise): künftig 24 US-Dollar statt bisher 6
- Visa Integrity Fee: mindestens 250 US-Dollar
Die gesamte Belastung für ein Visum kann somit künftig über 430 US-Dollar betragen.
Rückerstattung theoretisch möglich – aber unsicher
Laut Gesetzestext ist eine Rückzahlung der 250-Dollar-Gebühr prinzipiell möglich – allerdings nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Visuminhaber arbeitet nicht unerlaubt während seines Aufenthalts
- Der Aufenthalt übersteigt die erlaubte Dauer nicht um mehr als fünf Tage
In diesen Fällen kann eine Erstattung nach Ablauf des Visums beantragt werden. Allerdings ist derzeit nicht geregelt, wie genau dieses Verfahren ablaufen soll. Laut Congressional Budget Office wird das US-Außenministerium mehrere Jahre benötigen, um ein entsprechendes Rückzahlungssystem zu entwickeln. Es sei zudem nicht damit zu rechnen, dass viele Betroffene eine Rückzahlung beantragen werden.