Abschied vom Kindergeld: Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform ab 2024

11 months ago

Das Kindergeldsystem in Deutschland steht vor einer einschneidenden Veränderung. Die Bundesregierung plant, das herkömmliche Kindergeld abzuschaffen und durch eine neue Form der finanziellen Unterstützung zu ersetzen. Diese Reform wird im Jahr 2024 in Kraft treten und hat weitreichende Auswirkungen auf Eltern und Kinder. In diesem Artikel werden wir die geplanten Änderungen eingehend beleuchten und die möglichen Folgen für Familien diskutieren.

Die jüngste Erhöhung des Kindergeldes

Zu Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen, die vielen Familien zugutekommt. Eltern erhalten seitdem eine monatliche Aufstockung von 31 Euro pro Kind, was insgesamt 250 Euro pro Monat und Kind ausmacht. Zusätzlich wurde der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen eingeführt. Doch bereits für das Jahr 2024 ist eine tiefgreifende Veränderung des Kindergeldsystems geplant.

Die Abschaffung des herkömmlichen Kindergeldes ab 2024

Die geplante Reform sieht vor, das herkömmliche Kindergeld abzuschaffen und durch eine neue Form der finanziellen Unterstützung zu ersetzen. Statt des bisherigen Kindergeldes sollen Eltern künftig eine Zahlung von bis zu 630 Euro pro Kind erhalten. Dies stellt zweifellos eine tiefgreifende Veränderung für Familien dar und wirft Fragen darüber auf, wie diese neue Regelung konkret aussehen wird.

Kindergrundsicherung ab 2025

Die Bundesregierung argumentiert, dass das aktuelle Kindergeldsystem zu komplex und unübersichtlich ist. Aus diesem Grund plant sie eine umfassende Reform, die verschiedene Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets und mehr zusammenführt. Ein weiteres Ziel dieser Reform ist es, den bürokratischen Aufwand für Eltern zu reduzieren. Statt bei verschiedenen Behörden vorstellig werden zu müssen, soll ein einfacher Online-Antrag ausreichen.

Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung das bisherige Kindergeld komplett ablösen. Diese neue Form der Unterstützung wird nur noch aus zwei Teilen bestehen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und dem einkommensabhängigen Kinderzusatzbeitrag. Doch wie hoch werden diese Beträge sein?

Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbeitrag

Der Kindergarantiebetrag, wie der Name bereits verrät, wird garantiert und soll das bisherige Kindergeld ersetzen. Er beläuft sich auf 250 Euro pro Monat und Kind und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dies bedeutet, dass jeder Familie dieser Betrag zusteht.

Der Kinderzusatzbeitrag hingegen wird einkommensabhängig sein und alle anderen zusätzlichen Leistungen abdecken. Dabei ist zu beachten, dass dieser Betrag altersabhängig ist. Je älter das Kind ist, desto höher wird der Zusatzbeitrag sein. Das Familienministerium schätzt, dass für kleine Kinder bis zu 530 Euro pro Monat gezahlt werden könnten. Ältere Kinder, insbesondere bis zu einem Alter von 27 Jahren, wenn sie noch studieren, könnten eine monatliche Kindergrundsicherung von bis zu 636 Euro erhalten.

Direkte Überweisung an Kinder

Eine interessante Neuerung ist, dass Kinder, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben, das neue “Kindergeld” direkt auf ihr eigenes Bankkonto überwiesen bekommen sollen. Dies betrifft vor allem junge Erwachsene, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und in einer WG oder einer eigenen Wohnung leben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Gesetz noch nicht verabschiedet ist und sich die Details der Reform möglicherweise noch ändern können.

Insgesamt steht die geplante Reform des Kindergeldsystems vor großen Veränderungen, die sowohl Vor- als auch Nachteile für Familien mit sich bringen könnten. Während die Vereinfachung des Antragsverfahrens und die Einführung eines einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrags positiv aufgenommen werden dürften, sind viele Eltern besorgt über die genauen Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese Reform in der Praxis auswirkt und ob sie tatsächlich den angestrebten Nutzen für Familien bringt.

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