Am Dienstag haben Zollbeamte Geschäftsräume des Immobilienunternehmens Engel & Völkers durchsucht. Der Hauptsitz des Unternehmens in Hamburg sowie weitere Standorte in Deutschland waren betroffen. Grund für die Durchsuchung ist der Verdacht der Scheinselbstständigkeit bei einem Lizenznehmer des Franchisesystems.
Durchsuchungen in ganz Deutschland
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Hauptzollamts Bielefeld wurden insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Dabei stehen mehrere Verdächtige im Fokus, die Immobilienmakler beschäftigt haben sollen, ohne Sozialabgaben abzuführen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die betroffenen Makler zwar als Selbstständige gemeldet gewesen sein, jedoch Weisungen von ihren Auftraggebern erhalten haben – ein zentrales Kriterium für den Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
Die Polizei machte keine Angaben dazu, welche weiteren Standorte neben Hamburg durchsucht wurden.
Reaktion von Engel & Völkers
Eine Sprecherin von Engel & Völkers bestätigte die Durchsuchungen. „Wir bestätigen, dass heute Beamte des Hauptzollamts Bielefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld einige unserer Geschäftsräume durchsucht haben“, erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Das Unternehmen betonte, die Vorwürfe ernst zu nehmen und vollständig mit den Behörden zu kooperieren. In einer Stellungnahme hieß es: „Es geht um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit bei einem Lizenznehmer.“
Hintergrund: Franchisesystem von Engel & Völkers
Engel & Völkers betreibt ein Franchisesystem, bei dem unabhängige Unternehmer gegen eine Lizenzgebühr das Geschäftskonzept und den Markennamen nutzen dürfen. Dieses Modell ermöglicht es Franchise-Nehmern, eigenständig tätig zu sein, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sollten dabei Vorschriften wie die Abführung von Sozialabgaben umgangen worden sein, drohen rechtliche Konsequenzen.
Ermittlungen laufen weiter
Die Ermittlungen richten sich aktuell gegen mehrere Personen, die im Verdacht stehen, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt zu haben. Ob es zu weiteren Durchsuchungen oder Anklagen kommt, bleibt abzuwarten.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie sensibel die rechtliche Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit ist. Das Vorgehen der Behörden signalisiert, dass die Einhaltung der Sozialgesetze im Franchisemodell weiterhin streng überwacht wird.