Faeser fordert Aufklärung nach Taliban-Auftritt in Kölner Moschee

8 months ago

Scharfe Kritik an radikalischem Auftritt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte am Samstag in Berlin deutliche Kritik am Auftritt eines hochrangigen Taliban-Funktionärs in einer Moschee in Köln. Sie bezeichnete diesen Vorfall als “vollkommen inakzeptabel” und forderte eine umgehende Aufklärung. “Niemand darf radikalen Islamisten in Deutschland eine Bühne bieten”, betonte Faeser.

Hintergründe des Auftritts unklar

Die Ministerin machte deutlich, dass die Taliban für gravierende Menschenrechtsverletzungen bekannt seien und unterstrich die Schutzfunktion Deutschlands für afghanische Geflüchtete. Sie verlangte vom Dachverband Ditib, dem die Moschee angehört, eine schnelle Klärung der Umstände, die zu dem Vorfall führten.

Ditib distanziert sich

Der Dachverband Ditib hat sich von dem Ereignis distanziert und gab an, ein Kulturverein habe die Veranstaltung organisiert und dabei Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Einem beteiligten Verein wurde daraufhin Hausverbot erteilt.

Vereinsname missbräuchlich verwendet

Der „Afghanische Kulturverein Köln Meschenich“ wies jegliche Beteiligung zurück und erklärte, sein Name sei unrechtmäßig verwendet worden. Der Verein erstattete Anzeige wegen Rufschädigung.

Behördenleiter als Taliban-Funktionär identifiziert

Das Bundesinnenministerium hatte keine Vorkenntnisse über den Auftritt. Der Taliban-Funktionär wurde als Abdul Bari Omar, Leiter der Lebensmittel- und Arzneibehörden in Afghanistan, identifiziert. Das Auswärtige Amt und das nordrhein-westfälische Innenministerium kritisierten den Auftritt scharf und erklärten, Omar sei ohne bekanntes Visum eingereist.

Rechtliche Einordnung der Taliban

Ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei verurteilte die Verbreitung radikaler Ideologien durch die Taliban auf deutschem Boden. Allerdings verwies das Düsseldorfer Innenministerium auf eine Bewertung des Generalbundesanwalts, nach der die Taliban seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan im September 2021 rechtlich nicht mehr als kriminelle oder terroristische Vereinigung gelten.

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